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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0100
Wie kam es nun zu diesem Wechsel? —

Im Jahre 1308 setzte der Edelknecht Wezzel von Illzach im Oberelsaß (Kanton
Habsheim-Landser) im Auftrag des zuständigen Konstanzer Bischofs den neuen
Pfarrer Werner von Rodersdorf in Bamlach ein. Diese Herren verwalteten nun
und in der Folgezeit dort das Patronat, den Dinghof mit den zugehörigen Gütern
zu Bamlach und bezogen den Laienzehnten, zunächst als Erblehen der Äbtissin von
St. Margarethen in Waldkirch. Daneben erwarb im Jahre 1408 der Ritter Hans
Ludemann (I.) von Rotberg Teile von diesem Zehnten. Dessen Witwe, Anna
Schaler, welche in I. Ehe mit Fritzmann von Illzach verheiratet war, übergab sodann
das ganze, von den Herren von Illzach herstammende Lehen ihrem Sohne
Ludemann (II.) von Rotberg, welcher es 1432 vom Kloster in Waldkirch käuflich
als Eigentum erwarb.

In Rheinweiler besaß 1405 der Edelknecht Konrad Schaler das dortige Schloßlehen
des Basler Klosters St. Alban, welches er von Heinrich Münch von Landskron
um 100 fl erworben hatte. Die Witwe Schaler, Agnes von Mörsberg, verzichtete
1417 auf ihre Ansprüche zugunsten von St. Alban; gleichzeitig gestattete Kaiser
Sigmund den Erben Schaler, die Dörfer Bamlach und Rheinweiler an Ludemann
von Rotberg zu verkaufen. Daraufhin veräußerte der Junker Claus Ulrich Schaler
seinen halben Anteil an diesen Orten um 1000 fl an den Ritter Bernhard von Rotberg
, den Bruder des Ludemann, welcher bereits schon die andere Hälfte als väterliches
Erbe besaß. Von nun an war und blieb das kaiserliche Reichslehen Bamlach-
Rheinweiler fest im Besitze der Herren von Rotberg, das sie haushälterisch verwalteten
und mit anderen Lehenstücken ergänzten. So bewilligte 1453 der hochangesehene
Basler Bischof Arnold von Rotberg seinem Bruder Bernhard und ihrem
Schwager, dem Ritter Hans Münch von Landskron als gemeinsam zu verwaltendes
Lehen des Basler Hochstifts: 1. Das Mannlehen Fürstenstein-Rotberg. 2. Das Dorf
Kerns mit Zwing und Bann in der Hard, und andere Erbstücke der Familie Münch
von Landskron, wie das Küchenmeisteramt des Hochstifts Basel. Dabei befand sich
wohl auch das Dinghoflehen und Patronat in Mappach, das in der Liste nicht genannt
ist, obwohl es doch schon lange zuvor und bis zuletzt im Besitze der München
v. L. war.

Dagegen belehnte der Bischof Arnold v. R. im Falle seines Ablebens schon
vorweg, mit der Zehntquart zu Wintersweiler, einem Zehntlein zu Huttingen,
1 Mannwerk im Weingarten und 5 Mannwerk Reben im „Schönenteil" — heute
„Schöntel, Schöntal" — zu Istein, wo ja bereits schon die Vorfahren der München
von Landskron auf der verpfändeten bischöflichen Feste berechtigt und begütert
waren, auch als Vögte des Dorfes Istein.

Außerdem besaß Bernhard von Rotberg das von Rudolf von Ramstein heimgefallene
bischöfliche Lehen zu Badenweiler, Ober- und Niederweiler, Vögisheim,
den Hof zu Hertingen, ein Haus zu Basel und das halbe Fahr („Vach"?) über den
Rhein zu Rheinweiler, Güter und Rechte, welche von den Herren von Zwingen,
einem Seitenzweig der Münch von Münchenstein, genannt die „Zwinger", herrührte14
). Ebenso belehnte der Basler Bischof Johann (von Vienne) 1469 den Ritter
Bernhard von Rotberg mit seinem Teil am „Kübelzehnten" zu Bellingen, welcher
insgesamt jährlich etwa 24 Saum Wein abwarf.

In Bellingen ergänzte später, 1547, Jakob von Rotberg den Familienbesitz mit
dem Kauf des Widdumshofes und des Kirchensatzes der dortigen St. Leodogar-
Kirche um 700 fl vom Luzerner Stift St. Leodogar. Nicht unerwähnt darf hier das
Hiltelinger Schloßlehen bleiben, welches der Junker Georg Jakob Christoph von
Rotberg von Bamlach durch seine Heirat — 1677 — mit der Erbin des Wasserschlosses
beim aufgegebenen Dörflein am Rhein bei Haltingen, Maria Lucia von
Plato, erworben hatte. Nach seinem Tode ging das Hiltelinger Lehen,
— Kammerlehen der Röttier Markgrafen — an die Tochter Elisabetha
Veronika von Rotberg und ihren Gatten, Freiherr Friedrich von Rotberg zu Hertingen
, über. Die Familie hatte nach der Zerstörung des Schlosses durch die Franzosen
, 1678, ein „Frei-Haus" in Haltingen erworben und bewohnt, worin auch

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