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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0104
Pfarrherrn so leidigen Geschäfts einem Bauern übergeben, meist den Meiern, welche
auch den Muni und Eber besorgten.

Das Patronat, also der Pfarrsatz, wurde den Dorfherren nach dem Religionswechsel
seit dem 16. Jahrhundert von der markgräflichen Herrschaft sehr beschnitten
und immer wieder hart angefochten. Wohl wurde ihnen seinerzeit, 1689, noch
das Präsentationsrecht an den Pfarreien Mappach und Hertingen zuerkannt, nachdem
„lange zuvor seit Gedenken das Recht von den Herren von Rotberg nicht
mehr angesprochen worden sei, und die Geistliche Verwaltung Rötteln habe ohne
Widersetzen und eigenes Begehren von Seiten der Freiherren von Rotberg die
Geistlichen eingesetzt (Leutrum). Erbittert stellte von Rotberg zu Hertingen schon
im Jahre 1721 fest, wie seit Jahren immer mehr der „utile Nutzen von seinem
durch die Herrschaft Rötteln schon in stark angegriffenen und beeinträchtigten
Jus Patronatus und der Collature zu Mappach" entzogen würde20). Anerkannt
wurde dem schwer bedrängten Herrn aber immer noch und bis zuletzt der Empfang
des Großen Frucht- und Weinzehnten, die Zinsen aus dem umfangreichen
Pfarrgut, dem vielzitierten Widdum; dagegen aber auch die Baupflicht am Chor
und Turm der Kirche und am Pfarrhaus. Den Kleinen Zehnten verlieh der Pfarrherr
weiter dem Meier, damit er für das Dorf das erforderliche Zuchtvieh, den
Muni und den Eber halte. So bestimmte der Pfarrer Boller schon 1452, daß der
Widdums-Meier, welchem seinerzeit auch das Widdumsgut verliehen war, nur im
3. Jahr den Kleinen Zehnten für ihre Mühe nehmen durfte, während die Hofmeier
, welche vom Dinghofgut für den Collator den Zins einsammeln und geben
und das Zuchtvieh halten, in den beiden anderen Jahren den Kleinen Zehnten
empfangen. Diese Abgrenzung hatte sodann im Laufe der Zeit, im Wechsel der
beiden verschiedenen Meier und im Wandel ihres Auftrages im 18. Jahrhundert
einen heftigen Streit und Prozeß im Dorfe ausgelöst, als der Freiherr „seinen
Mann", den damaligen Vogt Tobias Grether gefunden und als Schaffner und Verwalter
seiner Zinsen und Zehnten eingesetzt, dazu selbstverständlich auch
als Lohn den Kleinen Zehntanteil und eine Zulage von 50 fl zugesagt hatte. (Über
den bewegten Streit folgt weiter hinten ein genauer Bericht!).

Schon im 15. Jahrhundert war das Dinggericht des Hofverbandes vom Vogtgericht
der Gemeinde abgelöst: Der Vogt Kob siegelte im „öffentlichen Gericht"
1454 den Widdumsbrief des Pfaffen Peter Boller, der den Hof und das Holz zu
Mappach mit aller Zugehörde samt dem Kleinen Zehnten dem Hans Wenklin als
„ewiges Erblehen" bestätigte. Nirgends verbrieft ist die grundherrliche Fron und
der sonst übliche Tod(Güter-)Fall für die Hofherren zu Mappach. Dagegen war
der Bezug des Großen Frucht- und Weinzehnten im Kirchspiel Mappach und Wintersweiler
sehr bedeutsam und ziemlich einträglich. Wie an vielen anderen Orten
wurde das Einsammeln der 10. Garbe bei der Ernte und des zehnten Kübels im
Herbst von den Zehntherren gegen eine gewisse Pauschalsumme an den meistbie-
tenden Einzüger alljährlich vergeben, um nicht als Herr von der Bauernschläue
und ihren immer wieder neuen Schlichen überlistet und geschädigt zu werden
. Bevorzugt wurden natürlich die Wohlhabenden, welche mit ihrem Vermögen
bürgen konnten, vor allen der Vogt, welcher 1740 den Fruchtzehnten um 310
Malter ersteigert hatte. Doch die Herren von Rotberg empfingen nur die Hälfte
der Zehntfrüchte: die Quart (das Viertel) schuldete er nach altem Gesetz dem zuständigen
Bischof von Konstanz und das andere Viertel grundsätzlich dem jeweiligen
Pfarrherrn als Besoldung (Kompetenz}.

Die Zehnterträge wechselten natürlich wie Ernte und Mißwachs. Zehntanteile
gingen auch vom Filialort Wintersweiler, von Egringen, Holzen und Fischingen
ein, die sich auf verschiedene Rechtsinstrumente (Erwerb der bischöflichen Quart
u. a. m.) beriefen. Der Pfarrer empfing von seiner Quart im Jahre 1729 aus dem
Mappacher Feld 711/2 Malter Frucht, 48 Malter Dinkel und den Rest Haber, von
Wintersweiler 57Vä Malter, davon etwa 29 Malter Dinkel.

An Zehntwein bezog Rotberg im besten Herbst aus Mappach bis 15 Saum, aus
Wintersweiler 5—10 Saum Wein.

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