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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0109
ren und der Pfarrer mit seiner Gemeinde wehklagend um die dringliche Vergrößerung
des Langhauses und um eine Erhöhung des Turmes bei der zuständigen
Kirchenbehörde, bei den Freiherren von Rotberg, flehten: Drei Viertel der
Einwohner fanden beim Gottesdienst keinen Platz mehr, so daß der Lehrer die
Kinder bei der Sonntagspredigt aus dem allzu kleinen Raum weisen mußte, was
die Andacht und Besinnung selbst bei der schönsten Predigt störte. Auf der
Emporkirche, wo kaum 30 Personen, und diese nur gebückt, Platz fanden, entstand
ebenso ein Gedränge wie unten im Gestühl zwischen Alten und Jungen und dem
„Gemisch von Männlein und Weiblein", so daß der Pfarrer eine „Gefahr für
Leib und Seele seiner Pfarrkinder" feststellte, da diese Zustände für einen „erbauenden
Gottesdienst unerträglich" geworden sind. Die angriffsfreudigen
Mappacher machten auch die Herren von Rotberg für die Verschleppung verantwortlich
, die sich trotz „ihrer hohen Einnahmen an Gefällen von 800 fl sträubten
", ihrer Verpflichtung als Bauherren nachzukommen, obwohl sie lange schon
außer den Reparaturen am Pfarrhaus geschont worden seien. Der angesprochene
Herr erkannte zwar die Baupflicht an, verwahrte sich aber gegen die geforderte
Erhöhung des Turmes und gegen die Versetzung der Kanzel im Langhaus. Der
Turmbau wurde von der kirchlichen Baubehörde als notwendig erkannt, um „ein
Unglück zu vermeiden". Die erforderliche Verbesserung wurde sodann so ausgeführt
, wie sie in ihrer wenig glücklichen Art bis 1969 überliefert wurde.

Wann das Pfarrhaus von den „Junkern von Rotberg" erbaut worden und
wie alt es sei, wußte 1632 niemand mehr im Dorf. Sehr alte Leute erinnerten sich
aber noch, wie zu ihrer Zeit Steine als Unterzug zum Holzwerk beigeführt werden
mußten und wie ehedessen der Junker Stoffel von Rotberg die Zehntscheune
eindecken ließ. Die Baupflicht war der Gemeinde unklar, meinte sie doch, sie
laste zu je einem Drittel nach Maßgabe des Zehntbezuges auf den Collatoren, dem
Konstanzer Bischof und dem Pfarrer.

Zur Pflicht der Patronats- und Grundherren gehörte die Pfarrkompetenz, die
Versorgung der Geistlichen mit Geld, Früchten und Holz, welche in Mappach
schon früh geregelt war: Eine Zehntquart, also ein Viertel der angefallenen
Zehntfrüchte, mußte der Zehntherr in die Scheune und den Keller des jeweiligen
Pfarrers abzweigen. Im Jahre 1740 stellte der Röttier Landvogt von Leutrum
den Wert der Mappacher Pfarrei mit insgesamt 358 fl fest. Aber erst beim
Ablösungsgeschäft 1820, werden die einzelnen Posten der Pfarrbesoldung genau
aufgezählt:

Für den Dienst in Mappach sind vermerkt:

1. ein Fixum: nur Holz, und zwar 8 Klafter v. d. Gemeinde
und 6 Klafter von Rotberg

2. die Quart vom Fruchtzehnten zu Mappach und Wein- \
zehnten von Fischingen /

40 Malter Dinkel zu 2 fl 36 xr
I6V2 Malter Gerste zu 4 fl
2 Malter Hafer zu 2 fl 20 xr

I Malter Roggen zu 4 fl 2
6 Sester Weizen zu 8 fl

II 2 Sester Erbsen zu 1 fl

IIV2 Saum Wein zu 6 fl
550 Bund Stroh zu je 6 xr

3. Beinutzungen: 7 Ruthen Krautgärtli beim Pfarrhaus
1 Vtl. 25 Ru Setzgelände neben dem Mattbächli
3 Vtl. Matten im Ried, Holzen Bann
die Nutznießung des ganz öden Gottesackers

25 fl 36 xr
19 fl 12 xr

(10-Jahres-0)

- 104 fl

69 fl
55 fl
1 fl
4fl
8 fl

239


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