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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1975-01-02/0113
Beide Ortsnamen sind mit einem PN-Stamm gebildet. Für Duohtlincon kanr
Duht, vielleicht verkürzt aus germ. duhter, ahd. Tochter, und zwar in der Koseform
Duht- il(o), zugrundeliegen. 18) In Teutlikon ist wohl der PN-Stamm
T(h)eud — T(h)ud und Dud Volk enthalten. Auch hier müßte man eine Koseform
Tutilo voraussetzen. 19)

Nach den im Bestimmungswort enthaltenen Personennamen und den überlieferten
Namensformen dürfen beide Siedlungen zu den -inghofen-Orten gerechnet
werden. Duohtelincon ist auf Duhtelinchova zurückzuführen. Der Ausfall des -e-
und die Verkürzung der Endung führen zu der mehrfach belegten Form Tuochtli-
kon. Ende des 14. Jahrhunderts wird dann auch die Form Tuochlikon gebräuchlich,
neben der sich im gleichen Urbar, wie auch noch später, die ältere Form hält, i0)
bis sich schließlich Tüchlingen durchsetzt. Eine ähnliche Namensentwicklung machten
vergleichbare Orte wie Wittlingen, Rümmingen u. a. durch.21) So darf auch
für Dietlingen (Tuotlikon) eine Ausgangsform Tuotelinghova erschlossen werden.

Die nahezu lautliche Verwandtschaft dieser beiden Ortsnamenformen erschwerte
den Urkunden- und Urbärschreibern die genaue Fixierung des im Einzelfall
genannten Ortes. Deshalb müssen in Einzelfällen Flurnamen wie auch die
Besitzverhältnisse herangezogen werden. Zum leichteren Verständnis werden
im folgenden die letzten Namensformen Dütlingen und Tüchlingen gebraucht,
soweit es sich nicht um Zitate handelt.

1297 schenkt der Priester Berthold von Kandern seine Besitzungen „in villis
Kander et Tuotlikon" dem Kloster Bürgeln. ~) In Düttlingen ist jedoch kein Besitz
von Bürgeln nachweisbar. Das 50 Jahre danach entstandene Urbar von Bürgeln
enthält zwar die Rubrik „ze Teutlikon", jedoch ist der Text von einer halben
Seite durch Rasur getilgt. 23) Es kann hier eine Verwechslung der beiden Orte
miteinander vermutet werden. Der Nachweis einer Verwechslung läßt sich in
einem zweiten Fall erbringen, „zwo juchart acker gelegen zu kander bann ziehen
gen tütlikon vff den grund." 2:J) Der „Grund" ist ein Flurname an der Gemarkungsgrenze
Kandern-Riedlingen, wo sich die Äcker von Tüchlingen und Kandern
berühren.24) Eine gemeinsame Gemarkungsgrenze zwischen Düttlingen und Kandern
ist nach der Lage Düttlingens unmöglich. In den übrigen Fällen bestätigt sich
die Richtigkeit im Gebrauch der betreffenden Ortsnamen. Der „höwberg von
Tuochtlikon" *) muß sich auf Tüchlingen beziehen, denn dieser läßt sich auf der
heutigen Gemarkung Kandern als weites Waldgebiet feststellen. Oder ein Holz
in Minderkandern „vnder der von Tvchtlichvn holtz", in Rinnen 26) läßt keinen
Zweifel aufkommen, daß ebenfalls Tüchlingen gemeint ist. Auch für Dietlingen
gibt es gesicherte Belege: „hinter dem garten ze tutlikon vnd stoßt an das Propstgut
von Weitenau" 87)

Abschließend läßt sich sagen, daß die Irrtümer sich ausschließlich auf eine
Verwechslung von Tüchlingen mit Dütlingen beschränken. Als noch Tuochtlikon
gesprochen wurde, konnte sich daraus je nach Ausfall des -ch- oder des -t- eine
der beiden Ortsnamenformen entwickeln. **)

Die Flurnamen Obertüchlingen und Untertüchlingen sind Spätformen und
dienten als Geländebezeichnung wie Tüchlingenbuch und -rain. Obertüchlingen
geht wohl zurück auf „ob den Tüchlingen". -9) Für die Aufhellung weiterer
Wüstungsfragen auf Gemarkung Riedlingen wird diese im Einzelfall unerheblich
scheinende Untersuchung von Nutzen sein.

Das Weitenauer Urbar30) nennt unter Tuetlikon „1 juch acker ze Baldikon".
Namensform wie auch die in den Quellen fast nur bei Ortsnamen gebrauchte
Präposition „ze" gestatten, eine Siedlung Baldinghova zu erschließen. Man vermutet
zunächst die Wüstung in der Nähe von Düttlingen; doch eine zweite Nennung
Baldikons zusammen mit zinspflichtigem Besitz „in dem gründe" 31) weisen
auf die Umgebung von Tüchlingen. Die Gewißheit über die ungefähre Lage erhalten
wir an anderer Stelle: „in duehtlikomer banne heisset ze baldikon", wobei
außerdem der Zinspflichtige ein Bewohner Kanderns ist.32)

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