http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0008
Die letzte und bereits entschwundene Erinnerung an den Winter 1956. Ochsenkopf — Altrhein
im Wert bei Efringen-Kirchen.
Holz und die Weide der Rhein-Auen, Worte und Griene im Strombett, die sowohl
von den unberechenbaren Hochwassern wie auch von den jenseitigen Anliegern
„ehnedra" dauernd bedroht und angegriffen wurden. „Märt, Märt (Märkt) isch
ke fuuli Bohne wert!" Deren Bewohner hielten sich am fischreichen Strom
schadlos; mit weitgehenden Gemeinrechten versorgten die zahlreichen Fischer
und Väter ihre Tische das ganze Jahr über, die Lachs- und Entenfänger aber in der
zugewiesenen Fangzeit ihre Geldkatzen. Diese Fischerdörfer mit wenig verfügbarem
Frucht- und Mattenfeld und kleinem Rebberg, werden im folgenden ebenso
ausgeklammert wie die basel-bischöflichen Exclaven Istein- Huttingen und Schlien-
gen, Mauchen, Steinenstadt, die vorderösterreichischen Ritterorte Rheinweiler-
Bamlach und Bellingen, Neuenburg, die alle mit anderer Verfassung ausgestattet,
unter fremdem Brauch und Gesetz wirkten, weshalb der Lörracher Landvogt von
Kalm nach der Übernahme der 5 Orte der basel-bischöflichen Obervogtei Schlien-
gen der neuen badischen Regierung 1802 berichtete, daß dort die „eingerissenen
Mißbräuche mit Strenge abzuschaffen" seien, damit in die „während den unruhigen
Kriegsjahren verwilderten Orte Ordnung und Wohlstand einkehre, wo ohnehin
die Leute zwar gutmütig und folgsam, aber auch träge, rückständig und nur zu
dringenden Arbeiten bereit seien, wie es eben beim Landvolk, das immer auf dem
selben Ausbildungsstand geblieben und verharrt, üblich" sei.
Das früchtereiche und weinselige Markgräflerland ist „Gottes eigenes Land"
Gesegnet mit fruchtbaren Böden, im Wechsel der Gezeiten mit reichlich Licht
und Wärme, Regen und Wind, Bächen und Quellen, bot sich diese Landschaft
zwischen Strom und Gebirge den Menschen als Heimstatt mit der erforderlichen
Ackernahrung an. Sie fanden reichlich Platz und gute Böden zum Siedeln, an den
6
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0008