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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
38.1976, Heft 1/2.1976
Seite: 8
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Steinsnstadter-Bucht: Vor dem Hochgestade in der Rhein-Aue die Felder.

mergeliger Schicht gebunden, herausfloß, oder die Dörfer dem Hochgestade entlang,
aus dem die zahlreichen Hangquellen lautere Fisch- und Krebsbäche speisten und die
in Tüchle zu den Dorfbrunnen geleitet wurden, wie in Friedlingen, Hiltelingen,
Markt und Kirchen. Die Natur bot ihnen alles zur Genüge, was zum Bleiben, zum
Leben, zu einem friedlichen Dasein neben- und miteinander erforderlich war. Als
sich die ersten Familien vermehrten, rodeten die Jungen rundum weiter Stücke aus
dem Wald und gründeten neue Aussiedlerhöfe und -weiler, wie etwa von Wollbach
aus: Nebenau (Ebene Au) Egerten, Egisholz (Hägis-Holz), Hammerstein (Ham-
merstätt). Zum Schutze der knapper gewordenen Weiden und Wälder schlössen
sich die Nachbarn und anliegenden Dörfer zu Wald- und Weidegenossenschaften
zusammen, welche ihre gemeinsam genutzten Holz- und Weiderechte nach Zeit und
Ort der Nutzung abgrenzten und regelten.

Bis zur ersten großen Reformzeit und Wende durch Gesetze Karls des Großen
bewirtschafteten die Siedlungen und Höfe ihre Fluren als Gesamteigentum nach
Bedarf und Notdurft; sie bevorzugten noch die Feldgraswirtschaft. Mit der
Förderung dieses starken Reformkaisers zugunsten seiner eingesetzten Grafen,
des Adels als Stifter von Eigenkirchen und Klöstern, zogen die verschiedenen
geistlichen und weltlichen Grundherrschaften aufgrund von mannigfachen Rechtstiteln
, die sie durch Kauf, als Schenkung oder als Lehen erworben hatten, in
unseren Dörfern auf und belasteten Land und Leute mit Bodenzinsen, Zehnten
und Fronen. Sie hatten vor mehr als 1000 Jahren einen Umbruch und Prozeß
eingeleitet, der bis in unsere Neuzeit das wirtschaftliche und soziale Gefüge der
heimischen Landschaft wesentlich geformt und bestimmend beherrscht hat. Für den
gleichen Zeitraum wurde damals auch die Einführung zur Dreifelderwirtschaft mit
den drei Zeigen im Wechsel des geregelten Fruchtanbaus-Winter-, Sommerfrucht
und Brache- verordnet, die da und dort noch heute, inzwischen zwar ge-

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