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wandelt, an den Farben in den Sommerfluren erkennbar ist. Die Einteilung der
Feldflur erfolgte in Gewanne, die in ihrer Stellung zueinander selten eine gleichartige
und ebenmäßig geometrische Ordnung wahren, sondern ihrer Lage entsprechend
ein organisch gewachsenes Mosaik bilden, mit vielen verschieden
großen, breiten oder schmalen Streifen, Parzellen, welche einzeln von verschiedenen
Besitzern innerhalb des genossenschaftlich gesetzten Flurzwangs einer dörflichen
Gemarkungseinheit bewirtschaftet wurden. Ausgenommen von diesem ungeschriebenen
, aber von allen anerkannten und beachteten Flurgesetz, waren die
Obst- und Grasgärten innerhalb des Etterzauns, der als Friedgrenze das Dorf
umgab, und die Bünten, Kraut- und Hanfgeländer („Gländer, Glänger") rund um
den Etter und vor den Ackerfluren, den drei Feldern, lagen. Dem Flurzwang waren
auch geschlossene, „eingefangene" eingezäunte Herrengüter, die sog. Bifang oder
Iifang, die Breite und Brühl (= dorfnahe Herrenmatten), mit Sonderkulturen, ausgenommen
. Die Matten, Grünfutter- und Heuwiesen breiteten sich in den Talgründen
und Mulden der Bäche und kleinen Rinnsalen aus, deren Ufer mit Weichholz
, Weiden, Erlen und Pappeln bepflanzt waren. Der Wald, die Allmende,
wurde nur nach Bedarf als sog. Nachtweide vom Vieh, und der Eckericht — der
Eichelacker — im Herbst von der Sauherde befahren, das Brenn- und erforderliche
Bauholz durfte aber seit dem 16. Jhdt. nur nach Zuweisung durch den herrschaftlichen
Förster geschlagen werden. Die gebannten Junghaue, der Aufwuchs,
mußte geschont werden. Gelegentlich stehen abseits von größeren Waldstücken
vereinzelte Wäldchen im bebauten Gebiet, die „Loh"-Hölzer (Mappach-Holzen).
Die seit Karl d. Gr. planvoll angelegten Rebberge mit besseren Sorten und in
Zeilen hangwärts gezogen, bevorzugten damals wie heute noch die sonnigsten
Lagen mit den leichten Böden, möglichst die „Lichsen" auf Löß.
Das Mattental am Engebach bei der „EngimühW.
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