http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0022
Das Pfunder-Haus in Niedereggenzn, ein dörfliches Wahrzeichen hoher Baukultur
im Rebland des 16. Jahrhunderts
zusammen mit seinen tüchtigen Landvögten und Amtsleuten bei der Wurzel der
Übel ansetzen:
Ab 1760 durften Äcker und Matten nicht mehr weiter als bis zu einem Viertel
(= 9 ar) geteilt werden; der Todfall wurde (1770) allerorts wie die Leibeigenschaft
aus landesväterlicher Huld 1783 aufgehoben, damit wurden die Mark-
gräfler endlich leibfrei und freizügig. Die Zehntablösung wurde angeregt, aber
erst viel später (1832) durch Gesetz durchgeführt. Dagegen wurden die Grundzinsen
, Gülten und Erblehentaxen nach und nach bei den zuständigen Grundherren
abgelöst, so daß die Güter frei-eigen wurden; die Abkaufsumme für die Bodenzinsen
wurde mit dem 25-fachen Betrag nach einem 20-jährig errechnetem Durchschnitt
festgesetzt A3).
Daneben liefen die vielseitigen Reformbestrebungen vom ersten Jahr der
Regierung des jungen Markgrafen zur Ertragsverbesserung im Acker-, Wiesen-
und Rebbau, an. Zur Kenntnis der Tatbestände und fortschreitenden Verhältnisse
waren die Oberämter gehalten, immer wieder über den Stand der Reformen in
ihrem Gebiet zu berichten. Die Gemeinden legten um 1765 erstmalig einen Kataster,
das Flurbuch, das Grundbuch- und Liegenschaftsverzeichnis ihrer Gemarkung in
den sog. „Meßprotokollen" vor, die vielerorts noch in den Gemeindearchiven verwahrt
werden und einen für die Ortsgeschichte dokumentarisch interessanten Wert
besitzen. Dazu wurden gleichzeitig die ersten und sehr kunstvollen Gemarkungskarten
gezeichnet, die da und dort noch in den Rathäusern verschiedene Räumungen
überlebt haben.
Anmerkung: Hier sei als füllende Ergänzung das Nachlesen des Berichts von Ob.-Amtmann
Salzer aus d. J. 1754 im Anhang des Artikels, S. 36—44, empfohlen.
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