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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
38.1976, Heft 1/2.1976
Seite: 27
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0029
Tal, welches von dem Marktflecken Kandern sich über Hammerstein, Wollbach,
Wettlingen, Rümimngen, Binzen und Eimeidingen gegen den Rhein zu erstreckt
und von der Kanderbach benetzt wird, weder in der Güte des Futters noch des
Wassers dem Wiesental bei Lörrach zu vergleichen. Der Kanderbach führt ein viel
rauheres Wasser als der Wiesenfluß, das fetter und seifenartiger ist und hält in
hitzigen Sommern länger an als die Kanderbach, die fast austrocknet.

Was endlich der Wiesenbau in den Wald- und Berg-Orten betrifft, so ist derselbe
zwar weit beschwerlicher als in den Tälern, aber nichts destoweniger sind die
Bergmatten an vielen Orten so ergiebig als in den Tälern, und das mit den besten
Kräutern vermischte Futter ist unverbesserlich und wird selbst zur Mästung
gebaucht.

Mit Verwunderung und ganz gegen meine anfängliche Erwartung habe ich mich
öfters von den Hülfsmitteln, die die Natur, obschon hier etwas sparsamer als im
Rebland, der Nahrung und dem Wohlstande mehrerer dieser Bergbewohner darbietet
, überzeugt, wenn mich die mir übertragenen Geschäfte, besonders in die
volkreichen Vogteien Weitenau, Wiesleth, Tegernau, Wies, Bürchau, Neuenweg,
Hausen, Raitbach, Gerspach und zu anderen abgehaltenen Vogtgerichten in diese
Gegend führten. Bei keinen Geschäften dringt ein Beamter so ins Detail des
politischen und ökonomischen Zustands des Landvolkes und bei keinem enthüllen
sich die hie und da verborgenen Gebrechen seinem Nachforschen so wie bei
diesen von Badens weisen Gesetzgebern verordneten Vogtgerichten. Sie sind die
beste Schule angehender Beamten.

Die Gebürgs- oder Waldvogteien Sausenberg sind bevölkerter als man bei ihrem
ersten Anblick glauben sollte, und die Landeskultur, besonders die Rindviehzucht
wird durch viele natürliche Vorteile begünstigt. Da wo man öde Gebürge, unbewohnte
Heiden und Klüfte zu finden glaubt, trifft man, obschon kleine, dagegen
desto mehrere und wohlhabende Dörfer, das schönste Mastvieh, häufige Quellen,
herrlichen Wieswachs, gutes Obst, und größtenteils unverdorbene Menschen an. So
sind die vorgedachten Vogteien in lauter Gebürge versteckt. Die meisten der dahin
gehörenden kleinen Dörfer oder Weiler liegen auf den höchsten Höhen, wo keines
Menschen Spur zu finden wäre, hätte nicht die mütterliche Natur diese Höhen mit
reichlich Brunnquellen ausgestattet. Diese werden teils zum häuslichen Gebrauch in
die Ortschaften geführt, teils zum Wässern der Bergmatten benutzt. Man leitet
sie mit äußerstem Fleiß um diese Berge herum, teilt das Wasser wie auf einer
Goldwaage an die Mattenbesitzer aus, und das starke und gesunde Vieh, so durch-
gehends von Schweizer}arren gezogen wird, beweiset die Güte des erzielten Futters.

Besonders groß und dauerhaft war das Jammern und Prozessieren der Rheinorte
, nicht allein wegen den jährlichen Hochwassern, die willkürlich Weideland
wegfraßen, sondern wegen den Ubergriffen und Einbrüchen des Viehs aus den
Sundgaudörfern, ehnedra" und dem ständigen Abholzen der Auwälder zu
Faschinen für den Rheinbau oder zu Brennholz für die Hüninger Garnison, wie
auch über die neuen, ungewohnten Zollgrenzen, welche die Abfuhr der Früchte
und des Futters erschwerten lä). Diese Rheinorte verloren im Laufe von 250 Jahren
beste Stücke ihrer Weide- und Waldallmenden im Stromgebiet, welche sie seit
undenklichen Zeiten als gemeindeeigen angesprochen und genutzt hatten, an die
jenseitigen Nachbarn. Während die meisten von ihnen diese Rheinallmenden unangefochten
von ihrer Landeshoheiten, dem Markgrafen oder Basler Bischof genießen
durften, fochten die Bamlacher im 18. Jhdt. die Lehenshoheit der Freiherren
von Rotberg zu Rheinweiler über ihre „Bamlacher Au" in Prozessen, die
bis vor das höchste Appelationsgericht zu Ensisheim liefen, entschieden an. Die
lange uneingeschränkte Nutzung zuvor führte sie zur irrtümlichen Ansicht, ihre
Au sei Gemeinde-Allmende und wollten darum die den Herren altverbrieften
Rechte (seit 1417) über das ganze Herrschaftsgebiet als kaiserliches Reichslehen
streitig machen

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