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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
38.1976, Heft 1/2.1976
Seite: 61
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0063
Stuttgart 1962, S. 275. Die Bevölkerung von Brandenburg-Preußen wuchs von 1740
bis 1805 um mehr als das Doppelte (Preußen im Besitzstand von 1740). Hella Mohr-
dieck: Die Bauernunruhen in Württemberg . . ., S. 8. In Württemberg stieg die Bevölkerung
von 1766 bis 1798 von 403 107 auf 611 673, d. h. um rund 32,1 Prozent
oder jährlich im Durchschnitt um 6 051 Menschen. Beispiele aus dem Markgrafler
Land s. u. a. J. Böser, Wie aus einem kleinen Bauerndörflein die heute blühende
Industriegemeinde Höllstein geworden ist. In: „Markgräfler Land", 13, 2, 1951, S. 17,
1740: 187 Einwohner, 1833: 275 Einwohner. Günter Seith: Die rechtsrheinischen
Gebiete des Bistums Basel und ihr Ubergang an Baden in: Das Markgräfler Land 13,
2, 1951 (S. 47—99). Um 1805 eine Vergrößerung der Bevölkerungsdichte; auf 86
Geburten kommen 39 Sterbefälle. Der Kreis Lörrach: Stuttgart 1971, S. 149, Orte
mit besonders starkem Bevölkerungszuwachs:



1813

1852

Adelsberg

137

334

Binzen

740

1079

Brombach

569

1113

Endenburg

216

568

Haltingen

543

1144

Höllstein

229

616

Wollbach

431

982

10) Brockhaus Konversationslexikon, Leipzig 1832, Band 1, Stichwort „Ablösung der
Grundeigentumsbelastungen".

11) Uber die Problematik „Bauernbefreiung" s. Friedrich Lütge, Über die Auswirkungen
der Bauernbefreiung in Deutschland in: Lütge: Studien zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
, München 1963 (S. 174—222).

12) Eine kurze Zusammenstellung aller Regulierungsgesetze s. Albert Judeich, Die Grundentlastung
in Deutschland, Leipzig 1863, Kapitel Großherzogtum Baden (S. 110—119).
s. Adolf Kohler: Die Bauernbefreiung und Grundentlastung in Baden, Masch. Diss.
Freiburg 1958.

13) s. a. Tacke: Studien zur Agrarwirtschaft . . ., S. 57: Über den Widerstand der
bäuerlichen Bevölkerung gegen das Abzugsgeld s. Friedrich Lautenschlager, Die
Agrarunruhen in den badischen Standes- und Grundherrschaften im Jahre 1848, Heidelberg
1915, S. 29

14) Zu den gerichtsherrlichen Abgaben zählte auch das sogenannte „Rauchhuhn", das von
jeder Familie zu entrichten war, die eine eigene Feuerstätte in der Wohnung hatte.

15) Uber die Frondienste als Last der einzelnen Gemeinden s. Tacke: Studien zur
Agrarverfassung . . ., S. 58; s. a. F. Schülin: Geschichte der Herrschaft und Vogtei
Rötteln. Rötteln - Haagen; Lörrach - Tumringen, 1965, S. 135.

16) Theodor Ludwig: Der Badische Bauer, Straßburg 1896, S. 166 Fronordnung 1790 in
Baden

17) Prozesse über frongeldverweigernde Bauern, s. a. Wilfried Danner: Studien zur
Sozialgeschichte einer Reichsritterschaft in den Jahren der Mediadisierung, in: „Hegau"
29/30, 1973, S. 109.

18) Kohler: Bauernbefreiung . . ., S. 111 ff.

19) ebenda, S. 114

20) Uber diese Abgaben s. Th. Ludwig: Der badische Bauer . . ., S. 33 ff.
Tacke: Studien zur Agrarverfassung, S. 54 ff

21) In Baden wurde der „Todfall" nicht als Naturalabgabe eingezogen, sondern als Geldabgabe
. In der ehemaligen Herrschaft Baden-Baden prozentual zum Gesamtvermögen,
in Baden-Durlach im Verhältnis Geldwert zum Vieh, bzw. zum besten Kleid, (s. Ludwig
: Badischer Bauer . . ., S. 41).

22) Tacke: Studien zur Agrarverfassung . . ., S. 22, s. Ludwig: Badischer Bauer . . ., S. 198:
Im Gegensatz zur Herrschaft Badenweiler waren in den Jahren 1770 bis 1779 in
Rötteln keine Todfallabgaben erhoben worden.

23) Fritz Schülin: Efringen S. 150.

24) Im Bodenseegebiet wurden 1800 für ein Malter Kernen durchschnittlich 16 Gulden
erzielt. (Gräfl. v. Bodmansches Rentamtsarchiv, Schloß Bodman, Abrechnungen).

25) Freiherrlich von Hornsteinsches Archiv, Schloß Binningen.

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