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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
38.1976, Heft 1/2.1976
Seite: 62
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0064
26) Ludwig: Badisdie Bauer . . ., S. 154; S. 198 Aufstellung der Leibeigenschaftseinnahmen
in Baden, s. a. Reskript über Leibeigenschaftsaufhebung.

27) Über die grundherrschaftlichen Abgaben im Markgräfler Land, Tacke: Studien zur
Agrarverfassung . . ., S. 60 ff, Ludwig: Der Badische Bauer . . ., S. 52 ff

28) Kohler: Die Bauernbefreiung . . ., S. 16

29) Z. B. Fronverträge von Grundherren im Hegau: Die Bauern mußten im Jahr 2 Tage
„haberen", 2 Tage „brachen", 2 Tage „halgen", 2 Tage „samen", einen halben Tag
„Mist führen und die nötige Zeit eggen". (Aus Freiherrlich von Reisdiachschem Archiv,
Schlatt).

30) Über Bezahlungen von Frondiensten s. Otto Deissler: Inzlingen, Freiburg 1958, S. 99.
Die Fronarbeiten gaben sehr oft Anlaß zu Klagen; etwa — im Hegau — das Hafermus
sei mit ranzigem Schmalz versehen oder die Milch habe zu wenig Brocken.
(Freiherrlich v. Hornsteinsches Archiv, Binningen, Akten 492, 1. Klageschrift der Wei-
terdinger Untertanen an das wohllöbliche kaiserliche, königliche Oberamt in Stockach
1789): Dennoch war in schlechten Zeiten diese Frondienstentlohnung so begehrt, daß
oft mehr Fronarbeiter kamen, als benötigt wurden.

31) Th. Ludwig: Badischer Bauer . . ., S. 53.

32) Judeich: Grundentlastung . . ., S. 112: „Für die Heimfallshoffnung ist bei Erblehen,
die beliebig vererbt werden können, nichts; bei Erblehen, die auf gewisse Erben oder
Generationen übergehen, ein bis elf Prozent des Gutwertes zu bezahlen. Auf dem
Heimfall stehende Lehen oder Schupflehen, d. h. einer Person auf Lebenszeit über-
lassene Güter ,sind durch Bezahlung gewisser, nach dem Alter des Inhabers von 16 bis
78 Prozent ansteigender, Prozente des Gutwerts in freies Eigentum zu verwandeln.
. . . Für die Zahlung des Kapitals waren Zehn-Jahresfristen gestattet."

33) Schülin: Efringen . . ., S. 155.

34) Vogelmann: Die Zehntablösung im Großherzogtum Baden, Karlsruhe 1838, S. 118;
S. 121 ff, Zehntgesetz und Durchführungsverordnungen

35) Judeich: Grundentlastung in Deutschland . . ., S. 114; s. auch Kohler, Bauernbefreiung
. . ., S. 117 ff.

36) s. unten S.

37) Schülin: Efringen..., S. 172. Für die Zehntablösung wurden in Baden spezielle
Zehnttilgungsschuldenkassen errichtet, die den Ablösepflichtigen hypothekisierte
Darlehen gewährte. Deissler: Inzlingen, S. 293, Die Zehntablösungssumme in Inzlingen
betrug 14 000 Gulden.

38) Für Norddeutschland liegen ein paar Ergebnisse vor. s. Wilhelm Abel: Geschichte der
deutschen Landwirtschaft, Stuttgart, 2, 1967, S. 210. Bauern verloren über 50 Prozent
ihres Ertrages in Form von Abgaben.

39) Tacke nimmt an, im gesamten Markgräflerland sei die Drei-Felder-Wirtschaft verbreitet
(Studien zur Agrarverfassung . . ., S. 39). Auch Ott weist in Markgräflerland
Beispiele von Drei-Felder-Wirtschaft nach; nach Ott ist eine pauschale Aussage über
die Verbreitung der Drei-Felder-Wirtschaft nicht möglich, da auch im Oberrheingebiet
die regionalen Agrarverfassungen große Unterschiede aufweisen (Hugo Ott:
Studien zur spätmittelalterlichen Agrarverfassung, Stuttgart 1970, s. Karte S. 105).

40) Über Allmende s. a. Tacke: Studien zur Agrarverfassung . . ., S. 41.

41) In vielen Landschaften fanden Gemeinheitsteilungen schon vor der Epoche der sogenannten
„Befreiungsgesetze" statt; in Bayern wurden z. B. 1799 bis 1804 921 Gemeinheitsteilungen
durchgeführt, (s. Heinz Haushofer, Die deutsche Landwirtschaft im
technischen Zeitalter, Stuttgart 1972, S. 49).

42) F. Schülin: Rötteln . . ., S. 252: Die Zahlen stammen von 1941; sie können als
Beleg für starke Zersplitterung gelten, da der Konzentrierungsprozeß, der nach dem
2. Weltkrieg in der Landwirtschaft einsetzte, 1941 und in den Jahren davor noch nicht
relevant war. s. Seith: Die rechtsrheinischen Gebiete . . ., S. 91—92 (Starke Besitzzersplitterung
)

43) Eckart-Schremmer: Die Auswirkung der Bauernbefreiung hinsichtlich der bäuerlichen
Verschuldung, der Gantfälle und des Besitzwechsel von Grund und Boden in hg. Karl
Erich Born: Moderne deutsche Wirtschaftsgeschichte, Köln 1966, (S. 67 bis 85): Zahlen
über die bäuerlichen Konkurse in Württemberg S. 72.

44) Zur Industrialisierung in Südbaden s. Wolfram Fischer: Der Staat und die Anfänge
der Industrialisierung in Baden, Berlin 1962

45) Uber neue Agrarwissenschaft um 1800, Heinz Haushofer: Die deutsche Landwirt
schaft im technischen Zeitalter, Stuttgart 2, 1971

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