http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0070
Die Arrondierung des Rebgeländes ist aufgrund spezieller Standortansprüche
der Rebe gesetzlich geregelt und muß dementsprechend beachtet werden. Die Landschaft
hat damit ein neues Kleid bekommen, welches jedoch mit einer mehr
oder weniger eintönigen Modernität keinem zwecklosen Modeimpuls folgte, sondern
dem gebieterischen Zwang wirtschaftlicher Belange. Es soll die Produktivität
der Nutzung der Landschaft erreicht und möglichst auf die Dauer behauptet
werden. Die beiden Faktoren, durch welche die Produktivität bestimmt wird, der
Wert der Produktion einerseits und der Bewirtschaftungsaufwand andererseits,
sind keineswegs stabil. Es muß deshalb mit einem laufenden Wandel in der Form
der landwirtschaftlichen Nutzung der Landschaft gerechnet werden.
Die Viehhaltung
Die Viehhaltung war als wichtiger landwirtschaftlicher Betriebszweig entwicklungsgeschichtlich
lange auf das engste mit der Landeskultur verbunden. Als solche
wurde sie einst mit sorgsam gepflegten, möglichst bewässerten Wiesen, dem Vieh
im Stall und einem möglichst großen wohlaufgebauten Misthaufen davor, als
Mutter des Ackerlandes betrachtet. Mit dem Stallmist als Lieferant von Pflanzennährstoffen
und Humus (Dünger) bildete die Viehhaltung ein wichtiges Glied im
Haushalt der Natur, deren Pflege den Menschen anvertraut ist.
Die Viehhaltung verlor mit dem Stallmist als Universal-Dünger einen Teil
ihrer Bedeutung in der Betriebsstruktur mit der, besonders in der Nachkriegszeit
erheblich gesteigerten Verwendung von Kunstdüngern.
Eine Zusammenstellung der Anzahl der Rinder in 11 Gemeinden des Mark-
gräflerlandes, in den früheren Landkreisen Freiburg, Müllheim und Lörrach, in
den Jahren 1939 und 1970 ergibt folgendes:
1939: °/o 1970: °/o
Rinder (Anzahl) 3 420 100 2 453 72
Wiesen ha 1 438 100 759 53
Es handelt sich um statistische Ermittlungen in den Gemeinden Kirchhofen,
Pfaffenweiler, (Landkreis Freiburg); Auggen, Britzingen, Laufen, Mauchen,
Rheinweiler, (Landkreis Müllheim); Fischingen, Haltingen, Istein, Mappach (Landkreis
Lörrach). Die genannten Orte gelten als Typ fast aller Gemeinden im
„Markgräflerland am Rhy".
Die Einschränkung der Großviehhaltung (Rinder) um mehr als 1/a und der Umbruch
fast der Hälfte des Dauergrünlandes (Wiesen) sind markante Merkmale der
Entwicklungstendenzen, der Betriebsstrukturen, und damit der gesamten Landeskultur
in den genannten Gemeinden.
Die Entwicklung ist natürlich nicht überall gleichmäßig verlaufen. Es handelt
sich schließlich auch bei den Gemeinden um Individualitäten mit einer verschiedenartigen
Produktionsbasis, auf welcher sie im Lauf der Entwicklung einen
geeigneten Weg suchen und gehen müssen.
Die Betriebsstruktur
In den genannten Ortschaften werden 4 155 ha als landwirtschaftliche Nutzfläche
(LN) bewirtschaftet. Die Rinderhaltung mit 2 453 Stück aller Altersklassen
entspricht rund 2 000 Großvieheinheiten (GVE).
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