http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0087
Welmlingen am Feuerbach
In gleicher Weise mögen es auch die wehrfähigen Hundertschaften der alemannischen
Streitmacht mit ihren Familienangehörigen gewesen sein. Die Einrichtung
ihrer Behausungen für Mensch, Vieh und Vorräte als Haufendörfer beruht
schließlich neben den natürlichen Bedingungen, hauptsächlich in bezug auf die
Versorgung mit Wasser, auch auf dem Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit
in der Gemeinschaft. Wesenszüge davon sind doch bei der Betrachtung der verschiedenen
Gemeinden als Individualitäten erhalten geblieben.
Dem Haufendorf war von Anfang an als Produktions- und Existenzgrundlage
der Einwohnerschaft die Markung oder Gemarkung mit ihrer Nutzung zugeordnet
. Als weitgehend autarke Wirtschaft mit Versorgung möglichst vieler wirtschaftseigener
Existenzmittel, bestand für die Nutzungsart des Ackerlandes der
Gemarkung der Flurzwang, der lange Zeit als Dreifelder-Wirtschaft erhalten
geblieben ist. Das Allmend, als Gemeindebesitz, wurden ebenfalls lange Zeit
gemeinschaftlich als Weidegelände für Rinder und Schweine genutzt. Hierzu gehörten
nicht nur Wiesen und Weiden, sondern auch Wald.
Die interne Ausstattung und Ausgestaltung der Landschaft in der Art ihrer
Dörfer und der Nutzungsart des Geländes war im Verlauf von Jahrhunderten
oft externen Hoheitsrechten und Hoheitsgewalten unterworfen. In ihrer krassesten
Form, den Lehensverpflichtungen, wurden diese erst vor rd. 150 Jahren
endgültig abgelöst. In all dem Irren und Wirren beim Streiten der feudalen
Lehensherren und über Zerstörungen in Kriegszeiten hinweg, blieben die Strukturen
der Wirtschaftseinheiten mit den Hofstellen in Verbindung mit der verfügbaren
Wirtschaftsfläche lange Zeit in der gleichen Form erhalten. In dieser
sind sie uns anvertraut als Erbe, welches wir verwalten und in neuen Formen
pflegen müssen.
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