http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0096
des früheren Zustandes, der ästhetisch einen schöneren Anblick gewährt haben
soll als dies jetzt der Fall ist. Die Kritik mag auch begründet werden mit den
Zwecken des Naturschutzes, wonach ein möglichst natürlicher Zustand erhalten
bleiben soll.
Es mag in diesem Zusammenhang gesagt werden, daß nicht nur der Naturfreund
das Verschwinden des alten Zustandes bedauert. Als ureigenste Angelegenheit
trifft dies auch in gleicher Weise für die Landwirte und Winzer zu, die, gebieterischen
Zwängen folgend, eine Neuordnung des Besitzstandes mit einem erheblichen
Aufwand bewerkstelligen müssen. Diese nehmen zuallerletzt gern oder
gar frivol Abschied von altvertrauten Verhältnissen. Sie müssen sich aber, der Not
gehorchend, mit ihrer Landeskultur so gut wie möglich in die allgemeine wirtschaftliche
Entwicklung einordnen.
Mit der zweckmäßigen Bewirtschaftung der Landschaft war schon immer ein
Einfluß auf die ökologischen Verhältnisse verbunden. Dies beruht in der Hauptsache
auf der Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten aller Art. Für den
Weinbau mag dazu vermerkt werden, daß damit der Heu- und Sauerwurm des
Traubenwicklers nahezu ausgestorben ist. Dieser hatte vordem in manchen Jahren
verheerende Schäden angerichtet. Zur Bekämpfung der Reblaus wurde bereits
im letzten Jahrhundert eine internationale Konvention mit entsprechenden Verpflichtungen
für alle Regierungen abgeschlossen. Die Bekämpfung der Blattfallkrankheit
(Peronospora) ist bereits 100 Jahre alt. Als allgemeine Plage soll noch
der Maikäfer mit seinen Engerlingen erwähnt werden, der in den „Käferjahren"
bekämpft werden muß.
Die Bekämpfungsmaßnahmen bleiben nicht ohne Einfluß auf den ökologischen
Zustand. Als Beispiel mag nur noch erwähnt werden, daß die Weinbergschnecke,
die ihren Namen einst doch wohl wegen ihres Aufenthaltsortes erhalten hatte,
schon lange aus unseren Weinbergen verschwunden ist. Der Grund hierfür ist ihre
Unverträglichkeit mit dem primitivsten Bekämpfungsmittel der Peronospora, der
Kupfervitriolkalkbrühe.
Mit diesen Maßnahmen, als Beispiele zur Pflege der Landeskultur, war immer
eine Veränderung der Lebensgemeinschaften von Mensch, der Vegetation und der
Tierwelt verbunden. Im Daseinskampf der Natur gilt das eherne Gesetz, daß sich
der Mensch die Erde untenan machen muß, mit allen ihm zur Verfügung stehenden
Mitteln, um seine Existenz darauf zu bestreiten.
Es ergeben sich naturgemäß hieraus eine Reihe von Problemen, mit denen sich
die Naturwissenschaften mit ihren vielfältigen Zusammenhängen in einem weiten
Spielraum fortlaufend beschäftigen müssen. Wenn es sich dabei prinzipiell um
die Pflege möglichst natürlicher Zusammenhänge handelt, so geschieht dies zur
Erhaltung und Verbesserung des Produktionswertes, aber auch des Erholungswertes
unserer Landschaft.
Wege und Stege
Mit der Einrichtung von Wegen und Stegen in unseren Flurbereinigungsverfahren
ist es für jedermann leichter möglich geworden, sich im Gelände zu ergehen,
als dies vordem der Fall war. Mit der Einrichtung beschrifteter Wanderwege,
Lehrpfaden durch Wald und Feld und Parcours wird manchen vieles geboten, was
vorher in dieser Weise nicht möglich war.
Es ist für jedes Flurbereinigungsverfahren vorgeschrieben, daß unter anderem
auch den Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung
getragen wird. Dies mag in öffentlichem Interesse mit der Pflege gemeindeeigener
Böschungen, die als solche mit der Flurbereinigung entstanden sind, im Sinne
des Naturschutzes geschehen, oder auch auf Gelände beschränken, welches speziell
hierfür zugeteilt worden ist.
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