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ihre Herrenrechte an die von ihnen gestiftete und verwaltete Klosterpropstei
Bürgeln. Da geschlossene Herrschaftsgebiete auch ihre grundeigenen Bann- oder
Zwing-Mühlen unterhielten und als Lehen vergabten, liegt die Vermutung nahe,
daß die Tantenmühle als Lehen-Mühle die Bauern im Tal der Mehrer-Kander zur
Benutzung aufgefordert und gezwungen hatte. Erstmals wird aber die Tantenmühle
im Jahre 1834 als „Zwangsmühle" erwähnt (GLA 229 63514).
Merkwürdig klingt ihr Name! Dessen Ursprung ist aber sicher nicht beim
französischen Lehnwort „Tante" — für Vater- oder Mutterschwester — zu suchen,
also nach der mündlichen Überlieferung bei „alten Tanten", die einmal das Mühlenwesen
besessen hätten. Der urkundliche Name ist Jahrhunderte älter als der selten
bei uns erst später gelegentlich verwendete Begriff. Die Akten vermerken verschiedene
Schreibweisen: Danten- oder Tanden-Mühle, dazwischen auch mit
„-nn-" -) geschrieben.
Das Deutsche Wörterbuch von J. und W. Grimm verlegt den Begriff t a n d ,
t a n t (mhd.), t a n t e n (spätmhd.) in die kaufmännische Umgangswelt, wo er
soviel wie Borg, borgen bedeutete, im hier etwas abgewandelten Sinne erinnert
diese Sprachdeutung an ein Lehen mit gewissen Zugeständnissen oder Freiheiten
von Seiten der Herrschaft oder gegenüber den zugehörigen Bauern.
Aber auch andere Deutungen geben brauchbare Hinweise; nach Lexer (Mittelhd.
Wörterbuch 1937) bedeutet „tant, tanten" soviel wie leeres Geschwätz, auch Täuschung
beim Reden und Handeln, „betrug und tand" (Hans Sachs; 15.495). In der
Schweiz sagt man: du hast gut tanten (schwätzen), unnütz streiten, rechten um
Kleinigkeiten. Sinngemäß könnten wir annehmen, daß diese Mühlstatt als „Streitsache
wie da und dort „Streit"Äcker und -Matten und -Wald landbekannt geworden
ist und ihr Übername in der gebotenen Form überlieferte, deren Sinn aber
vergessen ließ 3).
Die bisher veröffentlichte Meinung 4), die erstbekannten Tantenmüller seien Angehörige
der Familie Schleith, Schlaith um 1660 gewesen, berichtigen die Kirchen-
Bücher3): Nach dem Totenregister starb der erstgenannte „Dantenmüller" Thomas
Rißmann schon vor 1584; dessen Sohn und Nachfolger Michael Rißmann war
mit Chrischona Grether um 1578 verheiratet und starb 1609. Diesem folgte der
Sohn Jakob Rißmann, der von 1637—1653 auch Stabhalter war. Dessen Nachfolger
war Hans Rißmann, der 1652 Katharina Schleith geheiratet hat; aus der
Ehe sproßte nur ein Sohn Michael, der 1672 18jährig und ledig verstorben ist.
Wohl war um diese Zeit Adam Schleith in IL Ehe mit Barbara Rißmann, der
Tochter des oben genannten Tantenmüllers Jakob R. verheiratet; doch keiner
ihrer Nachkommen stellt sich als Müller vor. Dagegen leitete Johann (L), Hans
Reif, vom benachbarten Weiler Edenbach, die Nachfolgeschaft der Sippe Reif auf
der Tanten-Mühle ein, als er mit der Heirat der Erbtochter Maria Rißmann 1663
auch die Mühle übernahm. Deren Nachkommen folgten nun weiterhin in mehreren
Generationen auf der Mühle: Reif, Hans (II.) war 1685 verheiratet mit Barbara
Pfunder von Lütschenbach; Reif, Hans (III.), (1689—1747), oo 1716 mit Barbara
Asal; Reif, Mathias, d. jg. (Bruder von Hans), oo um 1720 mit Rosina Birkel;
Reif, Bernhard, d. jg., (1711 — 1739), oo 1729 mit Oßwald Marie; Reif, Johann
(IV.), (1733—1801), oo 1766 mit Marie Breh (T. des Joh. Gg. Breh und der
Kath. Langendorf). Deren Ehe blieb kinderlos.
Johann Georg Langendorf, d. ält., war 1747 mit der Tochter des obengenannten
„Danntenmüllers" Mathias Reif, mit Susanne Reif, verheiratet. Er verwaltete gemeinsam
das Mühlengewerbe mit dem letzten Reif, J. und führte 1757—1761
gegen die Gemeinde Malsburg einen Kleinkrieg wegen umstrittenen Weidrechten
in der Vogtei Vogelbach, zu der die benachbarten Orte Lütschenbach, Kaltenbach,
Wambach, Marzell, Malsburg, Vogelbach und deren Filialorte Höfen, Tantenmühle
und Lüsbühl, alle mit einem eigenen ausgesteinten Bann (1758) gehörten. Wie an
den benachbarten Waldorten wurde auch in der Vogelbacher-Malsburger-Vogtei
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