http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-01-02/0016
(2) Wassermühle mit Obertriebwerk
Gräben, der Wassersohle im Kanal gleich, zu tief, und wie bemerkt mit Stellfallen
nicht versehen, sodaß der Beschwerdeführer immer darauf bedacht sein
muß, seinerseits diese Einmündungen mit Wasen usw. zu schließen, um den
Wasserlauf im Kanal selbst in seinem regelmäßigen Gang zu erhalten. Zu
solchen Kämpfen befand er sich vornehmlich mit dem Mattenbesitzer Friedrich
Bronner, Gemeinderat in Wollbach, der die Einmündung des von ihm benutzten
Wässerungsgrabens so hergerichtet und so tief gelegt hat, daß er bei kleinem
Wasserstand sozusagen den letzten Tropfen einleiten kann und noch nicht
ermangelt hat, solches zu tun. Bei diesem Graben tritt aber noch der Mißstand
ein, daß bei seiner verwahrlosten Unterhaltung die aus dem Mühlkanal hereinstürzenden
Wassermassen ganze Stücke von der daneben liegenden Wiese
des Beschwerdeführers wegreißen. Ebenso verursacht die Verwahrlosung der
Einmündung desselben, in welche Bronner zwei große Steine ohne Stellfalle
eingesetzt hat, daß das Wasser aus dem Mühlenkanal links und rechts derselben
einfließt und das Ufer wegreißt.
Zur Hebung dieser Kollisionen wurde nun das Großherzogliche Bezirksamt als
Polizeibehörde nach Anhörung der Großherzoglichen Wasser- und Straßenbauinspektion
bemüht. Diese bestätigt nach einer Besichtigung, daß die Zustände wie
in der Beschwerde geschildert bestehen und die Beschwerde berechtigt ist. Sie macht
den Vorschlag, durch einen Geometer ein Nivellement aufzunehmen, an verschiedenen
Stellen im Kanal Schwellen in der Kanalsohle einzubauen und auf der
Seite im Abgang der Gräben Stellfallen mit der Unterkante um ein bestimmtes
Maß über der Kanalsohle liegend einzubauen. Gräben im Seitenufer ohne verschließbare
Stellfallen werden keine geduldet. Die Mattenbesitzer machen sich
verbindlich, nur das Wasser, welches dem Mühlenbesitzer entbehrlich wird, zum
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