http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0177
Vater und Sohn Burkhart Münch von der Landskron auf ihre Pfandrechte verzichtet
und der Bischof wieder Besitz von seinen rechtsrheinischen Hoheitsrechten
genommen hatte, welche von nun an diese immer heftiger gegenüber den nach
Abrundung ihrer Landeshoheit drängenden Markgrafen zu verteidigen hatten.
Seit dem 15. Jahrhundert trachtete der Basler Bischof nach Wahrung seiner
althergebrachten Rechte, der Gebiets- und Gerichtshoheit im letzten rechtsrheinischen
Stützpunkt der weltlichen Herrschaft seines Fürstbistums, zu dem noch seit
dem Erwerb der Burgvogtei Binzen im Jahre 1503 ein Teil der Dorfherrschaft
heimgefallen war. Aber erst nach Tausch und Verkauf von gegenseitig lange
umstrittenen Rechten und danach Verzicht auf sämtliche Ansprüche in Binzen im
Jahre 1769, war dem Bischof die unumstrittene Landeshoheit in den Orten
Schliengen mit dem Ortsteil Altingen, Steinenstadt und Mauchen gelungen, um
alles 30 Jahre später, im Jahre 1802, endgültig an das Kurfürstentum Baden von
„Napoleons Gnaden" zu verlieren.
Nach dem Heimfall des Pfandlehens, seit dem 15. Jahrhundert, hatte der
Bischof die genannten Orte an seine Ministeriale von Eptingen und von Jestetten
verliehen. Das Hohe Gericht und die landesfürstlichen Regalien wurden vom
bischöflichen Obervogt in Birseck verwaltet, bis nach dem Erwerb der Murbacher
Grundherrschaft im Jahre 1696 und dem Kauf des Wasserschlosses „Entenstein"
(1725) der Bischof in Schliengen im Jahre 1719 eine Obervogtei für die Verwaltung
des letzten rechtsrheinischen Besitzes eröffnete und durch Obervögte mit einem
kleinen Beamtenstab im Schloß verwalten ließ.
Die bischöflichen Landvögte 1719—1802
Im herrschaftlichen Amtshause zu Schliengen walteten folgende Obervögte: als
Landvögte des Basler Hochstifts:
Epitaph mit Rotberg-Wappen (Schrift ist verwittert, unleserlich) (S. Frh. von Rotberg)
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