http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0193
Zur Zeit lieferten die 4 Metzger am Ort statt 120 Pfd Unschlitt für Lichter nur
noch 100 Pfd, die nun aber von den Schuldigen als überfordert eingeklagt wurden,
ebenso die Zungen von jedem Stück geschlachteten Viehs 18).
Aber die Beschwerden nach Pruntrut rissen nicht ab: In den Jahren 1757 bis
1765 klagten die 5 Gemeinden über Eingriffe von Seiten der Markgrafschaft wie
von der vorderösterreichischen Stadt Neuenburg, die ihren Wald schädigten,
wegen den ausgebliebenen Entschädigungen für erlittene Kriegsschäden von über
30 000 Pfd.
Nun das Gericht zu großem Schaden für die 3 Gemeinden aufgehoben worden
sei, bitten sie, es möchte ihnen doch weiterhin für ein paarmal im Jahr genehmigt
werden; die Richter müßten dann auch für ihre begangenen Fehler selbst bürgen
und einstehen 19). Bemerkenswert für die nachbarschaftlichen Verhältnisse der
angrenzenden Herrschaften zu- und nebeneinander ist der Bericht des Vogts
Johann Peter Metzger von Schliengen über seine Gefangennahme durch die Jäger
des Röttier Markgrafen am 15. II. 1722: Als er auf oberamtlichen Befehl hin in
den Rebberg kam, um das Treiben der vom Röttier Landvogt, dem Kanderner
Forstmeister von Tertzi und dem Cammerrath Milius mit ungefähr 100 Schützen
und 200 Treibern veranstalteten Jagd zu beobachten, habe er die Jagdgesellschaft
zwischen Schliengen und Liel, nördlich vom Hollebachtal auf dem Nollenberg
(„Nollenbuck") angetroffen und dann sofort beim Herrn von Leutrum Protest
eingelegt. Doch dieser „erfrechte sich", ihm mit der Gefangennahme zu antworten.
Auf des Vogts Einwand, er hoffe nicht, auf dem Territorium seines Herrn, des
Bischofs, arretiert zu werden, wurde ihm bedeutet, er stehe nicht auf dem Gebiet
seines Landesfürsten, sondern auf dem des Markgrafen, und wurde von 18 Mann
eskortiert, mit Gewalt nach Lörrach abgeführt. Auf seine Bitte, ihm in Mauchen
doch ein Pferd zu besorgen, da er bös marschieren könne, ließ der Forstmeister
einen Schützen absteigen. Nachdem sie bis Kandern geritten seien, dort zu Mittag
gegessen hätten, überantwortete der Forstmeister den Gefangenen dem Cammerrath
Milius und 3 Wächtern zum Weiterreiten in der Nacht nach Lörrach. Im Gespräch
sagte Milius dem Untervogt, sie hätten auch den Obervogt, wenn sie ihn
getroffen, an seiner Stelle arretiert. Des Landvogts Kutscher habe ihm sogar
verraten, daß ihm Leutrum 1 Louisdor versprochen hätte, wenn er ihm den Obervogt
bringen würde. In Lörrach wurde der Gefangene auf die gute Stube gebracht
, mit einem guten Bett, Essen und Trinken bewirtet, durfte sich aber nicht
entfernen. Anderntags fragte ihn Milius nach seinem Ergehen und ob er wohl
accomodiert worden sei, müsse aber nach des Landvogts willen allda bis auf
Abruf warten und verbleiben. Der Landvogt habe mit dem Schlienger Obervogt
viel Verdruß, der sogar gewagt habe, ungebührlich einen Bannstein zwischen
Auggen, Mauchen und Feldberg auszuheben.
Die Gefangenschaft dauerte aber länger als dem Untervogt lieb war. Am Sonntag
durfte er aber die Kirche in Stetten besuchen, bat danach den Landvogt,
entlassen zu werden, weil er daheim einen „starken Haushalt" zu versehen
habe. Darauf wurde ihm die Heimkehr zugesagt, wenn er zuvor einen Revers
unterschreibe, dem Wirt die Zehrkosten bezahle oder Bürgschaft dafür leiste; er
müsse zugeben, daß die Jagd im Schliengener Bann dem Markgrafen allein zustehe
. Doch als er hierzu seine Unterschrift verweigerte, trotz Zureden des
Landvogts und Landschreibers, auch nicht um seine Entlassung bitte, sondern sich
jederzeit später stellen würde, mußte er die weiteren Ereignisse abwarten, die aber
bald mit dem Boten, der von Pruntrut einen Brief brachte, eintrafen, die umgehend
zu seiner Entlassung führten.
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