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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 1/2.1979
Seite: 161
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-01-02/0167
von Warmem Bad" führt aus der Ortschaft in geschlängeltem Lauf Oberweiler zu.

Ohne Abbildung findet sich im folgenden eine knappe Passage über „Mülen /
oder Müllheim" — doch ist damit leider der gleichnamige Ort im Donautal in
Nähe Tuttlingens gemeint!

Versöhnlich stimmt uns indes die Erwähnung von „Schopffen": „Dieses Markgräflich
-badische Städtlein liegt in der Herrschaft Rötteln und im Wiesental; in
der Nähe von Basel an der Wiese. — Es gibt auch noch zwei andere Schopf heim:
Ober- und Niederschopfheim in der Ortenau, bei Lahr und Schuttern, diese beiden
sind aber nur zwei Dörfer."

Seien wir großzügig und nehmen wir Staufen — an der Grenze vom oberen
zum unteren Breisgau — mit auf: doch auch hier erwartet uns zunächst eine
Enttäuschung fürs Markgräflerland — zwar werden sechs Staufen aufgezählt und
auch jeweils kurz behandelt — im Badischen sind indes hier nur der Staufenberg
und Staufen im Hegau aufgeführt!

Sulzburg: „. . . ein Markgräflich, badisches Städtlein im Breisgau, ungefähr dreieinhalb
Meilen von der Stadt Freiburg, baselwärts gelegen, eigentlich Salzberg
(,Mons Salsuginis'), wegen des Salzbrunnens, der hier gewesen und den man mancherorts
Sulz nennt, so geheißen. Die Herzöge von Zähringen liegen da im
Kloster begraben [?], das der Markgraf Ernst von Baden mit einem gar schönen
Schloß geziert hat. . .". Auch hier findet sich ein entsprechendes Kupferblatt: die
wehrhaft ummauerte Ortschaft malerisch im Mittelgrund, mit Kirche, Stadttor
und Schloßkomplex, dahinter eine stattliche Gebirgskette mit den Bezeichnungen
„Closterwalde / Sirnitz / Banholtz". Auf dem Unterteil des Blatts sogar ein
Grundriß der „Statt Sulzburg", wo u. a. Mühle, Kanzlei, Schloßkirche und Kloster
, Rebberge und Klosterwald eingezeichnet wurden. Wasserläufe und Waldbestände
mit entsprechenden Höhenschraffierungen beleben diesen Riß ebenso wie
die eingezeichneten Mauern.

Ein angeschlossenes „Register der Stätt / Stättlein / Märckt / Dorff er / Clö-
ster", Schlösser / Flüsse [usw.] so in dieser Oerter Beschreibung deß Schwabenlands
begriffen seyn", leitet uns gewissermaßen zum oben bereits erwähnten
Alsatiaband über. „Haitersheim , oder Heidersheim" hier an erster Stelle innerhalb
der alphabetischen Folge: „Ein Schloß und [eine] Residenz des Herrn Obersten
Meisters des Johanniterordens in Deutschland. Liegt im Breisgau, und es hat
dieses Haus dem . . . Orden der Graf von Hachberg oder Höchberg gegeben,
welches Geschenk nachmals von seinen Söhnen Heinrich und Rudolf anno 1179
bestätigt worden ist. Kaiser Friedrich IV. hat dem Dorf beim Schloß zwei Jahrmärkte
gestattet: einmal auf den nächstfolgenden Montag nach St. Bartholomäus
und zum andern auf St. Nikiaus. Neulich, und soviel mir bekannt, auch noch
derzeit, ist Prior und Obermeister dieses Ordens in Deutschland Herr Friedrich,
der Römischen Kirche Kardinal und Landgraf von Hessen-Darmstadt. Dessen
Vorgänger war ein Herr Hartmann von der Tanne . . . anno 1638, am 24. März
verstorben. Sein — des Meisters zu Heitersheim — monatlicher Reichsanschlag
beträgt 10 Mann zu Pferd und 30 zu Fuß oder 240 Gulden; dem Reichskammergericht
sind jährlich 83 Gulden, 21 Kreuzer und 3 Heller abzuführen, den Thaler
zu 69 Kreuzer gerechnet. — Es sind unter Heitersheim noch weitere Ortschaften,
wie Grießheim, Bremgarten, Schlatt, Gündlingen und Lingen zu finden. Ferner
gehört zu besagtem Heitersheim ... ein Kloster, das vor etlichen Jahren eine
Schwester des Basler Bischofs für Jungfrauen, Jesuitinnen genannt, gestiftet und
nach der Regel der Jesuiten geleitet hat, sie hat einen Teil ihres Besitzes diesem
Zweck vermacht." — Zusammen mit dem unterelsässischen Fleckenstein befindet
sich der Stich von Heitersheim auf einem vorgeschalteten Blatt: links der Ort
(Flecken) und rechts die mächtige Klosteranlage mit doppelter Mauer und Wassergraben
, im Hintergrund Schrift- und Konturhinweise auf Breisach, den Kaiserstuhl
und die Vogesen („Elsaßisch gebürge").

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