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Ratifikation des Vertrages von 1665 verhandelte. Als dann 1721 die Vindiciae .. .
Stapffs erschienen, erklärte der Kaiser, damit seien die österreichischen Ansprüche
als berechtigt erwiesen. Ein gewisser Dr. Sauer verfaßte zwar eine „Solida elisio
vindiciarum Stapffii", worauf die Johanniter erneut um die Ratifizierung nachsuchten
. 1724 erhielten sie jedoch von Karl VI. eine entschiedene Ablehnung. Aber
die Johanniter gaben nicht nach. Sie protestierten weiter, beschwerten sich über
die Sequestration der Kirchzartener Gefälle, die Ruinierung der Heitersheimer
Waldungen durch Faschinenbau, über die Unhöflichkeit der vorderösterreichischen
Regierung gegenüber dem Johannitermeister, über die Steuer, militärische Gewalttätigkeit
usw.85) Österreich verlangte die Anerkennung der Landeshoheit. Erst
dann würde das Sequester im Kirchzartener Tal aufgehoben werden.96) Auch als
im Jahre 1727 der Großprior Goswin Hermann Otto starb, wurde die Sequestration
nicht aufgehoben, wie man in Heitersheim erwartet hatte, obwohl sie
„nach allen Rechten erloschen war."
Der neue Großprior Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und Reichenstein
(1728—1754) versuchte es mehr auf diplomatischem Wege. Er wollte seinen guten
Willen und sein Entgegenkommen zeigen, indem er die Kontributionen pünktlich
zahlte und sich den Verordnungen der vorderösterreichischen Regierung fügte,
„obgleich vorhin solches nie geschehen".9T) Jedoch auch er erreichte nichts, nicht
einmal die Aufhebung des Sequesters in Kirchzarten. Im Gegenteil, nach Heitersheimer
Darstellung forderte nun der Prälatenstand „alle proportion übersteigende
ordinäre und extraordinäre Anlagen ... in solcher Zahl, daß . . . die offen-
bahreste Praegravierung sich daraus klar zeigen würde." Jetzt wurden die Heitersheimer
wieder härter und forderten die unverzügliche Aufhebung des Sequesters
unter Hinweis auf die kaiserlichen Privilegien, die erst wieder von Kaiser Karl VI.
bestätigt worden seien. Das Sequester wurde nicht aufgehoben, und die Heitersheimer
glaubten daraus zu ersehen, daß durch diese Fortsetzung ein Druckmittel
behalten werden sollte. Sogar der Vertrag von 1630 schien jetzt in Gefahr zu sein.
Der Großprior sandte nun seinen Kanzler nach Wien, der wiederum über den
Vertrag von 1665 verhandeln sollte. Der Kanzler konnte jedoch nicht den
geringsten Erfolg erzielen, so daß sich der Großprior 1731 persönlich nach Wien
begab. Er erklärte freimütig, das kaiserliche Schreiben von 1724 sei „ad sinistra
errata erschlichen." 8S) Er erhielt sogar von Kaiser Karl alle Vertröstungen zur
Ratifikation des Vergleichs von 1665. Das kaiserliche Ministerium schien auch
zum Teil überzeugt zu sein, daß Hachberg und Staufen zur Zeit der Verkäufe
im 13. und 14. Jahrhundert reichsunmittelbar waren. Aber der kaiserliche „Schluß
verlängerte sich." 99) Da der Großprior sah, daß es dem Kaiser nicht ganz ernst
mit seinen Zusicherungen war und die ganze Sache längere Zeit unerörtert blieb,
machte er einen anderen Vorschlag. Durch Urkunden sei es erwiesen, daß der
Johannitermeister seit der Zeit der Erwerbung wegen der Herrschaft Wendlingen
und Uffhausen der „praeses" des Prälatenstands bis 1665 gewesen sei. Danach
habe man bis zur Ratifikation nicht erscheinen wollen. Der Großprior bemühte
sich also, wenigstens den Zustand des von Österreich anerkannten Vertrags von
1630 wiederherzustellen, d. h. das Präsidium und Direktorium des Prälatenstands
zu erhalten und die Aufhebung des Sequesters auf die Gefälle von Freiburg
und Kirchzarten zu erreichen. Durch dieses Sequester habe man österreichische
Patente durchsetzen und den Vergleich von 1630 erzwingen wollen. Der Großprior
erklärte sich nun auf dieser Basis zu Verhandlungen bereit, wies aber auch
darauf hin, daß Österreich den Vertrag von 1665 de facto anerkannt habe, da
es weder die 30 000 Gulden noch die Zinsen bezahlt habe. Auch das Sequester in
Kirchzarten sei ein großes Unrecht, da es niemand nütze. Dem Orden seien schon
viele tausend Gulden dadurch verloren gegangen, aber die Hauptleidtragenden
seien die Bauern dort, die „dahero längstens mit dem Bettelstab von Haus und
Hof abzuziehen gezwungen gewesen wären, wan man nicht heitersheimischer
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