http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0084
meinschaftswerbung auf der Basis der gesamten Weinwirtschaft betreiben der Stabilisierungsfond
für Wein und die Deutsche Weinwerbung GmbH. Doch ist die Bereitschaft
dazu recht unterschiedlich 1C0). Dieser übergebietlichen Gemeinschaftswerbung
steht die Gebietswerbung gegenüber. Eine Gemeinschaftswerbung für winzergenossenschaftlichen
Wein allgemein gibt es nicht aufgrund des schmalen Etats der
Weinabsatzzentrale. Im Durchschnitt beansprucht die Werbung aber 1,83 %> vom
Umsatz der Winzergenossenschaften. Gerade im badischen Verband steht man einer
Gemeinschaftswerbung auf allgemeiner Ebene ablehnend gegenüber, da den Baden-
sern selbst eine durchschlagende gebietsbezogene Werbung gelungen ist. Alle badischen
Winzergenossenschaften betreiben seit 1959 gemeinsam die durch die selbstmarktenden
Winzergenossenschaften beschlossene Weinwerbung. 1961 kam es zur
Gründung der „Verkaufszentrale badischer Winzergenossenschaften eGmbH". Der
Etat wird gebildet durch eine derzeitige Belastung von 10 Pfennig pro Liter
Wein 1GI). Diese schon früh begonnene gemeinsame Werbung hat auch dem Mark-
gräfler Wein eine wirtschaftlich günstige Stellung verschafft, an der natürlich nicht
nur die Winzergenossenschaften des Markgräflerlandes, sondern auch die selbstmarktenden
Winzer profitieren.
5.6. Die wirtschaftliche Lage der Winzer
Die Vergrößerung der Rebfläche bedeutete für die deutschen Erwerbsweinbaubetriebe
eine innerbetriebliche Aufstockung und damit verbunden vordergründig eine
wirtschaftliche Besserstellung. Parallel dazu verlief eine kostensteigernde Verdreifachung
des Maschinenparks, begleitet von einem Rückgang der Arbeitskräfte und
damit der Lohnkosten im Zeitraum 1957 bis 1964 um 40 °/o 162). Die z. T. durchgeführten
Rebflurbereinigungen und damit einhergehenden fortschreitenden Mechanisierungen
im Weinberg führten bei Direktzuglagen von 1959 — 1974 zu einer Arbeitsstundenverminderung
von ungefähr 40 •/• 163). Das wirkte sich in der Arbeitsproduktivität
pro Arbeitskraft aus. Trotz beachtlichen Schwankungen des Betriebseinkommens
pro Arbeitskraft besteht zwischen Betriebseinkommen pro Arbeitskraft
und Rebfläche pro Betrieb eine Korrelation. So lag 1966 das Betriebseinkommen
pro Arbeitskraft bei Betrieben mit weniger als einem Hektar Rebfläche
unter 10 000 DM. Bei Betrieben mit über 2 ha Rebfläche jedoch bei über 18 000
DM 164).
Der Arbeitsaufwand im Weinbau ist allgemein mit etwa 1400 AKh/ha pro Jahr
rund 17mal höher als beim Anbau z. B. von Mais. Von diesen 1400 AKh/ha können
bestenfalls 400 h der Bodenbearbeitung und Schädlingsbekämpfung maschinell
erledigt werden 165), wogegen beim Anbau von Getreide sämtliche Arbeiten mechanisierbar
sind 166).
Die relativ kleinen landwirtschaftlichen Betriebe können nur existieren, wenn sie
vor allem eine befriedigende, gut verkäufliche Qualität erzeugen. Dann trägt der
Weinbau bei vielen kleinbäuerlichen Betrieben zu einer günstigeren Erwerbssituation
bei. Bei minderer Qualität ist der Weinbau risikoreich, was auch durch größere
Quantitäten nicht ausgeglichen werden kann, wie einige Problemzonen in den
Flachlagengebieten von Rheinland-Pfalz zeigen, da in den unteren Güteklassen der
ausländische Konkurrenzdruck enorm ist.
Der Erlös kommt für den nichtausbauenden Weinbaubetrieb durch den Verkauf
des Lesegutes oder des Mostes, sowie durch die Gewinnausschüttung der Winzergenossenschaften
zustande. Der ausbauende Weinbaubetrieb kann zwar mit höheren
Erlösen rechnen, trägt aber neben dem Risiko der Pflege und des Ausbaus auch das
des Verkaufs.
Die Mostpreise sind das Ergebnis des Verhältnisses von Güte, Angebot und
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