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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 172
(PDF, 39 MB)
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romanische und fränkische Spracheinfluß zu berücksichtigen. Erst die Karolingerzeit
dürfte das Spätlatein der Kirche als gemeinsame Reichshochsprache gebracht
haben, neben der sich Französisch und Althochdeutsch als neue nationale Hochsprachen
und daneben regionale Volkssprachen (Dialekte) entwickelt haben.

Die Wortbildungen mit Wein- im Deutschen

Auch hier sind die ersten Belege im deutschen Sprachbereich hochsprachlich,
d. h. für das frühe Mittelalter nur in lateinischen Texten und lateinischer Form
überliefert. Das heißt aber nicht, daß daneben nicht auch volkssprachliche, nämlich
althochdeutsche Texte existieren, zum guten Glück. Bevor wir aber näher hierauf
eingehen, ist etwas zur frühesten Wirtschaftsweise im Weinbau einzuschieben.

Die Nutzung der Rebe in karolingischer Zeit war ein Herrenrecht. Vor allem
die Kirche, daneben auch der König und große und kleine von ihm abhängige
Herren besaßen das Vorrecht des Weinbaues und seiner Nutzung. Sie erhielten
bzw. gaben den Zehnten, ihre Leute waren zumeist sogen, servi casati, d. h. an
den Hof gebundene Leibeigene, Lohnarbeiter, die im Hofverband wohnten und
lebten. Der Beamte, der den Weinbau zu beaufsichtigen hatte, war der „vinitor".
Die dem Weinbau gewidmeten Flächen mußten besonders geschützt werden, nicht
nur weil die Wildschäden zu groß gewesen wären, auch sonst mußte der für den
Bedarf von Kirchen und Klöstern wichtige Ertrag gesichert werden. Deshalb
wurde der Weinbau möglichst im Ortsetter oder wenigstens in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Bebauung betrieben. In und außerhalb der Orte wurden
die Grundstücke umzäunt oder ummauert. Sie hießen folglich „Weingärten". Das
Grundwort in „wlngarto, boumgarto" kommt vom altnordischen „gardr", Zaun,
Umfriedigung, d. h. auch, daß das Grundstück einen besonderen Friedensschutz
genoß, ähnlich wie der eingezäunte Hof und das vom Etterzaun umgebene
Dorf 19).

Es gibt nun aus dem lateinischen Wortfeld der Weinwirtschaft eine ganze
Reihe von Ausdrücken, die vor allem dem herrschaftlichen Verwaltungsbereich
angehören. Sehen wir uns an, was davon ins Deutsche eingegangen ist und was
nicht. (Die Lehnwörter sind unterstrichen).

vinum (Wein), vinacium, vinarium (= Treber, Trester, Drusen), vinada
(jährliche Abgabenverpflichtung eines Leheninhabers), vinago, vinagium
(Naturalabgabe an den Feudalherrn, frz. droits de vinages), vineator, vinitor
(Beamter, der den Weingarten beaufsichtigt oder das Trotten besorgt, deutsch
Winzer und winzuril, heute Weinzierl, die bajuwarische Form dazu), vinale
(frz. jeune vigne), vinaria (cella — Keller? — wo der Wein gelagert wird),
vinata, vinea und vinetum (frz. vignoble, im Deutschen halb Lehnwort, halb
Ubersetzung als Weingarten), vinatarius, institor vinarius (Weinhändler),
vinaticum (Lieferung, Vorrat an Wein), vinatio (Feudalabgäbe an Kelterwein
), vinea (wie oben Weingarten, Weingut), vinea salis (dasselbe als Herrschafts
- oder Staatsgut), vinearius (der die Reben anbaut), vineragium (Abgabe
für Lieferung in die Stadt), vignerius, vinearius (französisch vigneron),
vindemia (frz. vendanges, Schweiz. Wimme), dazu auch vindemiare (wim-
men) 25a).

Von all diesen Begriffen sind also außer dem Grundwort Wein nur Winzer
und in bedingter Weise Weingarten, in einem Teilbereich auch Wimme und
wimmen in die deutsche Sprache eingegangen. Es sind Wörter, die in die Arbeits =
Umgangssprache der hier Beschäftigten eingeflossen sind.

Die althochdeutschen Belege mit Wein-

Recht aufschlußreich ist ein Versuch, dem lateinischen Wortfeld „vinum - Wein"

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