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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 190
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0196
einem gewissen Minimum an Besitzstand festhalten. „Die gewöhnliche Art der Veräußerung
von Rebland geschieht durch Versteigerung. Käufe unter der Hand sind
selten. Diesem freiwilligen Verfahren steht das zwangsweise: durch Konkurs oder
Erbteilung gegenüber." Fischer beschränkt sich in den nachfolgenden Tabellierun-
gen symptomatisch auf die beiden Gemeinden Müllheim und Schliengen, er berücksichtigt
ausschließlich die freiwilligen Veräußerungen, „da bei einem erzwungenen
Akt die gesunde Preisbildung zu leiden hat". Die Tabelle Müllheim reicht
von 1881 bis 1924, die Inflationsjahre wurden ausgeklammert. Bei 17 Verkäufen
1881 wurde ein Durchschnittswert pro Ar von ca. 110 Mark erzielt, steigende Tendenz
spiegelt sich in den Jahren bis 1888 wider, so kam es 1886 zu 28 Veräußerungen
im Durchschnittswert von 195 Mark. 1906 ist mit 31 Verkäufen ein Tiefstwert
von 42 Mark pro Ar angesetzt. Eine noch niederere Baisse wurde in den Kriegsjahren
1915 und 1916 bei 14 Mark verzeichnet. Hier dürfte der Mangel an Arbeitskräften
stark mit hereinspielen. Die höchste Zahl der Verkäufe liegt 1900 bei 50
(Durchschnittswert 111 Mark). Die Tabelle Schliengen weist ähnliche Parallelwerte,
Höchstpreise um 1885 (83 Mark) und Tiefstpreise 1916 (12 Mark). Selbstverständlich
lassen sich aus solchen Tabellen auch überregionale einschlägige Geschehnisse
orten, so etwa das Weingesetz von 1892: „In allen Gemarkungen . . . Verschnittgeschäft
möglich, besonders aber durch das Gallisieren (Gärung mit Zuckerwasser versetzt
) haben sich die Absatzmöglichkeiten der kleinen und sauren Weine etwas verbessert
." Und: „Seit 1900 ist das Sinken der Bodenwerte in allen Klassen bei allen
Betriebsgrößen gleichmäßig." Steigende Preise sind freilich auch auf gute gehabte
Weinjahre zurückzuführen. Andrerseits dürften solche Gesetze nicht immer der
Qualität des Markgräfler Weines unbedingt bekommen sein. Ein Beispiel gibt Fischer
: „Es ist die Zeit, da der Name Sartorius weit über die Grenzen seines Weinlandes
(der Pfalz) hinaus bekannt wird und seine Jüngerschaft Blütezeit feiert."
In einer Fußnote vermerkt unser Verfasser einen einschlägigen und eingängigen
Vers, den er („Aus Markgräfler Nachrichten, Bericht über die Weindebatte im
Reichstag 15. Februar 1906") zitiert:

„Im großen Keller Sartorius

Da gab es Wein im Überfluß,

Da füllten die Fässer sich allzumal.

Eine Mißernte machte durchaus keine Qual —

Zum Pantschen war alles bereit —

Das war eine köstliche Zeit."

„Weder das Weingesetz vom 24. 5. 1901, noch das Weingesetz vom 7. 5. 1909,
noch die Heraufsetzung des Zolls lt. Tarif vom 25. 12. 1902 können das Sinken
der Rebgrundstückpreise aufhalten." So liegt der Grund der Unzufriedenheit der
Rebbauern in jenen Jahren vor dem Ersten Weltkrieg einmal im schlechten Weinabsatz
, zum andern aber auch im Preisrückgang selbst. Die verheerend um sich
greifenden Rebkrankheiten jener Jahre bewirken das ihre. Auch Steuernachlaß
und unverzinsliche Darlehen sowie Gewährung von Mitteln gegen die Rebschädlin-
ge wollen nicht helfen. Kommt hinzu: „Das Jahr 1910 ist ein völliger Fehlschlag.
Wo sonst schwer beladene Wagen heimgezogen sind, gehen die Kinder mit einem
Armkörbchen in den Weinberg hinaus und suchen die paar Beerchen zusammen. 1911
bringt einen vorzüglichen Qualitätswein, aber wenig an Quantität. Dann folgt eine
Reihe von Jahren bis in die Kriegszeiten hinein, zum Jahr 1917, die zu den
schlechtesten gehören in der ganzen Periode 1900 bis 1923 . . . ". Eine weitere
Tabelle mag „Herbstertrag und Weinpreis im Amtsbezirk Müllheim in den Jahren
1900 — 1923" erläutern. Im ersten Dezennium (1900 — 1910) wurden im Durchschnitt
pro Morgen ca. 20 hl bzw. pro ha ca. 55 hl gewonnen, und zwar bei einem
Preis von 33 Mark pro hl; in den Jahren 1911 — 1924 nur 29 hl pro ha, dafür
wurde allerdings ein Durchschnittspreis von 57 Mark erzielt. Mengenmäßiges Spit-

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