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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 3/4.1980
Seite: 282
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-03-04/0076
E) ANHANG

1. Zahlen und Daten aus der Statistik

2. Plandarstellungen

I. Übersichtsplan

II. vorbereitende Planung

1. Art der Gebäude

2. Nutzung der Gebäude

3. Alter der Gebäude

4. Straßen und Wege

III. durchzuführende Planung

1. Art der Gebäude

2. Einordnung der Gebäude

3. Verkehr

4. Freibereich

5. Gestaltungsmerkmal

6. Maßnahme an den Gebäuden

7. Gestaltungskonzept für Fassadenrenovierungen

A) ALLGEMEINES

AI) Inhalt und Bedeutung des Dorfentivicklungs planes

Für die Gesamtstadt Weil am Rhein ist ein Stadtentwicklungsplan vorhanden,
der dem Gemeinderat am 18. 4. 1978 vorgelegt wurde. In diesem Stadtentwicklungsplan
wurden bereits Leitziele für den Stadtteil Otlingen festgelegt. Der Dorfentwicklungsplan
ist als Detailplan des Stadtentwicklungsplanes anzusehen und
regelt die Einzelheiten für den Dorfkern in Otlingen.

Der Dorfentwicklungsplan dient als Rahmenplan für jede weitere städtebauliche
Entwicklung des Dorfkernes in Otlingen. Die durchzuführende Planung ist E III
1—7 zu entnehmen.

Der Dorfentwicklungsplan stellt eine vorausschauende Planung über die künftige
Entwicklung und Gestaltung des alten Dorfkernes dar, dessen Grundkonzeption
entsprechend der vorhandenen Bausubstanz möglichst erhalten werden soll.

A 2) Abgrenzung

Das alte Dorfgebiet wird entsprechend der blauen Linie im Süden vom Landschaftsschutzgebiet
, im Norden von neuen Bebauungsgebieten („Hinter dem Dorf
I—III"), siehe hierzu Übersichtsplan, abgegrenzt.

A 3) Rechtliche Grundlagen

„Der Dorfentwicklungsplan" ist im Landesbaugesetz nicht verankert und kann
deshalb keine Rechtsverbindlichkeit erlangen. Als nicht starrer Rahmenplan hat
dieses Entwicklungskonzept seine Vorteile in der flexiblen Durchführung von Einzelmaßnahmen
. Der Dorfentwicklungsplan ist Voraussetzung zur Aufnahme in
das Förderprogramm nach den Richtlinien zur Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt.

A 4) Behandlung von Baugesuchen im Geltungsbereich des Dorfentwicklungsplanes

Die Durchführung des Dorfentwicklungsplanes wird einen längeren Zeitraum beanspruchen
. Bauliche Veränderungen im Bereich des Planes sind möglichst mit den
Zielen des Planes in Einklang zu bringen.

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