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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 3/4.1980
Seite: 286
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-03-04/0080
Gleichzeitig kann durch Entfernung des alten, an das Rathaus angebauten Feuerwehrgerätehauses
eine Auflockerung zwischen dem hochliegenden Kirchplatz und
dem Rathaus stattfinden. Die Fußwege von der Dorfstraße zur freien Feldflur
sind herzurichten und zu markieren. Das Dorfbild bedarf im öffentlichen wie im
privaten Bereich einer wohlüberlegten Begrünung und Bepflanzung. Für die Begrünung
der Dorfstraße wurde durch die Gartenarchitekten Fischer, Weil am
Rhein, ein Begrünungsplan ausgearbeitet. Für den einen Teil des Bereiches der
Gemarkung Weil am Rhein - Otlingen wird z. Zt. durch das Flurbereinigungsamt
in Bad Säckingen ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Um vorgesehene
Maßnahmen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens bezuschußt zu bekommen,
wurde die Aufstellung eines Landschaftsplanes erforderlich. Dieser Landschaftsplan
wurde ebenfalls durch die Gartenarchitekten Fischer, Weil am Rhein, erarbeitet
und der Gemeinderat hat am 30. 05. 1978 diesem Plan durch Beschluß
zugestimmt. Bezüglich dieser Planung wird auf die vorgenannten Pläne verwiesen
.

Durch Hinweistafeln soll auf die Bedeutung der kulturgeschichtlich wertvollen
Gebäude hingewiesen werden. Die Unterschutzstellung nach § 19 Denkmalschutzgesetz
wird als vordringliche Maßnahme angesehen. Aus folgenden Gründen ist
die Unterschutzstellung anzustreben. (Die Unterschutzstellung wurde zwischenzeitlich
vom Stadtrat beschlossen.)

1. Die Lage des Stadtteils Otlingen auf einem Bergrücken im alemannischen Raum
hat Seltenheitswert.

2. Die Anlage des Dorfes in seiner Baustruktur ist seit über 200 Jahren unverändert
geblieben.

3. Das Dorf weist eine einmalige Bausubstanz mit kunsthistorisch wertvollen Gebäuden
auf, welche im Zusammenhang mit den umliegenden Anwesen baukünstlerisch
wertvolle Anlagen bilden.

Mit dem Einbau von Ferienwohnungen und Zimmern für Pensionsgäste sollen
zu große Gebäude oder leerstehende Scheunen wieder eine Funktion erhalten.
Gleichzeitig werden Arbeitsplätze im Dorf selbst geschaffen, die sich mit einem
Nebenerwerbsbetrieb vereinbaren lassen.Die Arbeitskräfte werden somit dem Dorf
selbst erhalten. Zugleich wird der Fremdenverkehr gefördert.

Otlingen hat einen Durchgangsverkehr, eine Korrektur des Straßennetzes ist
nicht erforderlich. Durch die Erschließung des Baugebietes „Schmiedacker-Baders
Gärten" wurde am alten Ortsrand eine Parallelstraße zur Dorfstraße geschaffen.
Otlingen ist Ausgangspunkt von Wanderwegen in sechs Richtungen.

Als besonderes Charakteristikum für das alte Dorfgebiet in Otlingen gilt die
reine Zweigeschossigkeit der alten Gebäude. Diese gut proportionierten Gebäude
gilt es in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt fachgerecht zu renovieren.
Auch für neu einzufügende Ersatzgebäude müssen Bauelemente verwendet werden,
die sich in Form, Art und Material gut in die Altbebauung einfügen. Die besten
Beispiele geben hierbei die alten Gebäude ab. Nicht ins Dorfbild passende Kunststoffverkleidungen
sollen möglichst wieder entfernt werden. Zur Erhaltung eines
harmonisch abgestimmten Ortsbildes wurde ein Gestaltungskonzept für Fassadenrenovierungen
entwickelt.

D 2) Notwendige Maßnahmen

Nach der vorgenommenen Ermittlung sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
47 Gebäude Renovierung der Fassade
24 Gebäude Erneuerung des Daches

21 Gebäude Innere Umgestaltung zur Anpassung des Gebäudes
an die heutigen Lebensgewohnheiten.

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