http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-01/0137
Abb. 1: Flurplan von Kaiseraugst, nach J. Leimgruber, 1772. Früher Gemeindearchiv Kaiseraugst,
heute Fricktaler Heimatmuseum, Rheinfelden.
finden? Das kann man nur beantworten, wenn man sich klar macht, was im Ancien Regime
unter Wald verstanden wurde. Der Wald, der den Gemeinden zustand, war in der
Regel ein lichter Weidewald, in den nicht nur die Schweine zur Eichelmast, sondern alle
Arten Vieh zur Weide getrieben wurden; es war ein lichter Wald mit wenig Unterholz,
aber einer Grasnarbe zwischen den hohen Bäumen. Einzig die kleine Waldpartie am linken
Ende des Plans ist durch eine Inschrift »dem Stand Basel« zugeschrieben; hier handelt
es sich offensichtlich um Hochwald, also ausschließlich der Holznutzung reserviertes
Gelände, das — wenn ich die Signaturen richtig interpretiere — durch Wege und Abschrankungen
vom Weidewald getrennt war.
Um die knappen öffentlichen Güter der Allmend, also Weide, Eichelmast und Holz,
entstand natürlich dann ein Konflikt, wenn sie allen Dorf genossen dienen mußten. Es
gibt deshalb in allen Kornlanddörfern langwierige lebhafte Kämpfe um die Allmendrechte
. Viele Dörfer mußten die alte Regel, nach der jeder Dorfgenosse soviel Vieh auf
die Allmend treiben durfte, wie er vermochte, einschränken. Im Berner Gebiet kennt
man den Vorgang der Seyung, das heißt der Bestimmung, wie viele Häupter jeder Berechtigte
auftreiben durfte. Die Nutzungsberechtigung wurde, wie man seit Friedrich
von Wyß weiß, entweder nach dem Umfang des Landbesitzes in der Flur aufgeteilt oder
nach Häusern (»Firsten«) oder einfach nach Personen. Einzelne Gegenden kannten sogar
das Institut des Heustockmessens, mit dem festgestellt wurde, wie viele Kühe einer
überwintern konnte, und entsprechend wurden auch seine Weiderechte limitiert. In allen
Gegenden, wo der Viehbesitz nicht nach dem Landbesitz eingerichtet wurde — sog.
Gütergemeinde — gab es ein ständiges Seilziehen um die Nutzungsberechtigung. Paul
Suter und Leo Zehntner haben die Klage der Reigoldswiler Tauner von 1750 aus dem Archiv
gezogen, die sich darüber beschweren, daß die wenigen Bauern die Allmendwiese
mit ihren Kühen und Pferden übernutzten; wir blicken damit für ein seltenes Mal in einen
Konflikt zwischen der Oberschicht der Großviehhalter und der Unterschicht der
Tauner hinein. Die Bauern neigten, wie wir anderswo beobachtet haben, im allgemeinen
dazu, eine Aufteilung der Allmend vorzuschlagen; sie argumentierten, daß die Allmend
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