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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 1.1982
Seite: 136
(PDF, 29 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-01/0138
Der Hobebannstein
bei Pfaffenweiler

Deichelbohrer erwähnten Protokoll wird ein Lehensbrief des Burkhard Herr von Uesenberg
an die von Staufen vom Jahre 1321 und eine Lehensurkunde aus dem Jahre 1449
vom Hause Österreich erwähnt.

Der Hohebannstein oder Fünfbannstein ist heute ein gernbesuchtes Wanderziel im
Schönberg-Hohfirst-Gebiet, da dieser Platz nur wenige Kilometer von der Stadt Freiburg
entfernt liegt und der weite Wald zum Naherholungsgebiet der Stadt gehört. Neben
dem Markstein wurden Ruhebänke aufgestellt und an einem Baum ein Hinweisschild
angebracht, dem die Besucher Erklärungen über den Bannstein entnehmen können
. Der Stein zeigt an jedem der fünf Seiten Wappen. Es sind nicht die Gemeindewappen
, sondern die Wappen der ehemaligen Herrschaften der angrenzenden Gemeinden.
Für Kirchhofen steht das Wappen des Lazarus von Schwendi, der im 15. Jahrhundert
Herr von Kirchhofen war. Das Wappen für Bollschweil zeigt das der Familie Snevlin-
Bernlap. Diese bedeutende Freiburger Patrizierfamilie war viele Jahre Herrin von
Bollschweil. Das Snevlin-Bernlap-Wappen ist viergeteilt und zeigt auf den Feldern links
oben und rechts unten je zwei abgeschnittene Bärentatzen. Das Wappen der Markgrafen
von Baden-Durlach steht für die Gemeinde Wolfenweiler. Diese Gemeinde wurde vom
markgräflichen Oberamt in Badenweiler verwaltet. Das Wappen von Pfaffenweiler hat
sich bis heute nicht verändert; es zeigt drei Kelche, die drei Staufe der Herren von Staufen
. Die Staufe sind lediglich in umgekehrter Reihenfolge aufgeführt, oben zwei und unten
ein Kelch. Das fünfte Wappen auf dem Hohebannstein, das von Ebringen, ist kaum
mehr sichtbar. Ein Rebstock auf der linken Seite ist schwach zu erkennen. Das Relief auf
der rechten Seite wurde im Laufe der Jahre zerstört. Es wird angenommen, daß auf dem
Relief ein stehender Bär, das Symbol des Klosters St. Gallen, abgebildet war, denn die
Herrschaft Ebringen gehörte bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu St. Gallen.

Der Hohebannstein ist nicht nur Grenzpunkt der Gemarkungen Pfaffenweiler,
Ebringen, Kirchhofen, Bollschweil und Wolfenweiler, sondern auch zugleich Grenzpunkt
der Gemeindewaldungen. Zur Bollschweiler Gemarkung, die an den Stein grenzt,
gehört auch noch der Wald des Freiherrn von Holzing-Bernstett. Der Markstein begrenzt
also nicht nur fünf Gemarkungen, sondern auch sechs Waldstücke.

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