Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 13
(PDF, 41 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0015
Der Sprecher der Fraktion der BCSV, Dr. Hermann Fecht, setzte den Akzent in dieser
Frage etwas anders. Seine Fraktion hat schließlich dem Vorschlag von Friedrich Vortisch
ebenfalls zugestimmt. Aber gerade die Ausführungen Fechts beweisen klar, daß
und wie stark doch die Fraktion der BCSV auf eine stark betonte Eigenstaatlichkeit Badens
abgehoben hat. Zwei Gründe ließen sich für diese Haltung finden:

Der erste Grund ist in der immer wieder von selten der BCSV vorgetragenen Betonung
zu sehen, daß es bei der Unklarheit der staatsrechtlichen Verhältnisse doch notwendig
erscheine, den badischen Staat auf einen so starken Boden zu stellen, daß er,
»auch bevor ein Staatenbund zustande kommt, eine Existenzmöglichkeit hat«42. Wenn
schon der Einzelstaat in der Luft hängt, so sagte Dr. Fecht, »dann soll er in der Lage sein,
nach außen und innen eine wirklich staatliche Stellung einzunehmen«. Auffallend ist,
daß hier von der BCSV eher von einem »Staatenbund« als von einem »Bundesstaat« gesprochen
worden ist, und daß in einem viel stärkeren Maß als in den anderen Fraktionen
an einem baldigen Zustandekommen einer gesamtdeutschen Verfassung gezweifelt worden
ist. Hermann Fecht hat sich zur Frage der zukünftigen Neugestaltung Deutschlands
doch eher skeptisch geäußert, als er sagte: »Nach meiner Auffassung können wir im günstigsten
Falle damit rechnen, daß wir einen Staatenbund bekommen, der die wirtschaftliche
Einheit wieder herstellen soll. Dagegen werden wir kein staatsrechtlich politisches
Gebilde haben, das die politischen Fragen bearbeiten kann, wie es früher der Fall war«43.

Zweitens rührte dieser starke Wunsch nach Eigenstaatlichkeit - und das scheint für die
BCSV einer der Hauptgründe gewesen zu sein — aus den noch wachen Erfahrungen der
Gleichschaltung im totalitären Zentralstaat her. Baden solle, so führte Dr. Fecht an anderer
Stelle aus, und der größte Teil der Abgeordneten pflichtete ihm in dieser Auffassung
bei, als ein demokratischer und sozialer Freistaat »im Rahmen der deutschen Länder
diejenige Achtung« erfahren, »die es ausschließt, daß jemals wieder die damit festgelegte
Eigenstaatlichkeit unseres Landes brutaler Gewalt zum Opfer fällt.«44. Und gerade
in diesem Punkt wird man den Ausführungen Hermann Fechts Ernsthaftigkeit und
Glaubwürdigkeit insofern nicht absprechen können, als er als Mitglied des Reichsrates
seit 1919 und seit 1931 als stimmführender Bevollmächtigter Badens im Reichsrat die
Problematik schwankender Mehrheitsverhältnisse und die Entartung der politischen
Szene in Berlin aus unmittelbarer Nähe miterlebt hatte. Er war zur Überzeugung gelangt
, daß bei betont ausgeprägter Eigenstaatlichkeit, etwa in der Form eines eigenen
Staatspräsidenten für jedes Land, der föderalistische Einfluß »im Interesse der Zentralgewalt
« in Berlin nicht geschwunden wäre43.

Was nun die zukünftige Neugestaltung Deutschlands anging, so fällt auf, daß die anderen
Parteien der politischen Gesamtschau ein klareres, realistischeres und um vieles
konkreteres Bild abgewonnen haben. Friedrich Maier (SP) forderte dazu auf, den Blick
vorauszurichten auf eine zukünftige Fusion der europäischen Staaten, und Baden als Teil
der künftigen deutschen Republik solle an dieser Föderation teilhaben: »Baden ist eine
demokratisch-soziale Republik und erstrebt als Gliedstaat einer künftigen deutschen
Republik die Vereinigten Staaten Europas«46. Von Staatskommissar Erwin Eckert (KP)
wurde geradezu dogmatisch gefordert, daß »Baden ein Teil der deutschen demokratischen
Republik sein muß, ein Gliedstaat Deutschlands, der seine Angelegenheiten
selbstverständlich verwalten soll im Rahmen der für alle Länder Deutschlands zu schaffenden
Ordnung unter einer zentralen deutschen Regierung«47. Viel deutlicher als in den
Kreisen der BCSV hat man, etwa auf Seiten der DP, aus den politischen Gegenwartsströmungen
eine deutliche Tendenz hin zur bundesstaatlichen Entwicklung abgelesen zu einem
Zeitpunkt, als in Moskau gerade die Außenministerkonferenz über die deutsche
Frage beraten hat. Friedrich Vortisch sagte am 26. März 1947 im Rechtspflegeausschuß:
»Was das Verhältnis zur Zentralinstanz angeht, so wird es meines Erachtens sicher zu einer
bundesstaatlichen Regierung kommen«48. In diesem Sinne hat dann die endgültige
Formulierung des Art. 1: »Baden ist ein Glied der Gemeinschaft der deutschen Länder«
unverkennbar stärker auf die Betonung der Zusammengehörigkeit abgehoben als die

13


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0015