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te wie in der Bizone, lag das Preisniveau der französischen Zone allmählich z.T. erheblich
unter dem der Bizone, so daß man im Warenverkehr mit jener, wie das Badische
Wirtschaftsministerium befürchtete, auf einen »Ausverkauf« der französischen Zone
zuzusteuern schien.18'
Zur Durchführung der Außenhandelsgeschäfte war für die französische Zone im Dezember
in Baden-Baden ein zentrales Außenhandelsamt geschaffen worden, der Office
du Commerce Exterieur (Oficomex), dem nachgelagerte Dienststellen bei den Militärbehörden
der Länder zur Seite gestellt wurden. Dieser Oficomex verfügte über ein absolutes
Außenhandelsmonopol: er allein entschied, was und zu welchem Preis und in welchem
Umfang exportiert wurde; er war ausschließlich berechtigt, mit den ausländischen
Interessenten über Lieferbedingungen und Preise zu verhandeln. Im einzelnen kann hier
auf Friedrich Jerchows Arbeit verwiesen werden, wenngleich gegenüber seiner Feststellung
, daß die deutschen Exporteure der französischen Zone weniger bürokratische
Schwierigkeiten zu überwinden gehabt hätten, als dies in der amerikanischen bzw. britischen
Zone der Fall gewesen sei, Vorbehalte anzumelden wären.19' In zeitgenössischen
Berichten wird wiederholt das System der französischen Zone im Vergleich zu jenem in
der Bizone kritisiert, wo eben der Exporteur seit Herbst 1947 in unmittelbaren Kontakt
mit dem Käufer treten konnte.20 So klagte z.B. eine Hornberger Firma darüber, daß von
den 1947 im Umfang von insgesamt 405 000 RM erhaltenen Exportaufträgen letztlich nur
Geschäfte in einem Umfang von 9321 RM hatten realisiert werden können.211 Und das
südbadische Wirtschaftsministerium wußte zu berichten, daß infolge der Erschwernisse
im Außenhandel die Wirtschaft der französischen Zone zur Selbsthilfe gegriffen habe
und unter Ausnützung der günstigeren Bedingungen der Bizone über dort ansässige
Mittelsmänner ihre Exporte abzuwickeln versucht habe."- Ob hier allerdings immer das
rein technische bzw. bürokratische Verfahren ausschlaggebend für die Kritik am Oficomex
war, erscheint zumindest fraglich. Vermutlich dürfte das finanzielle Gebaren dieser
Institution entscheidender gewesen sein.23) Immerhin schuf die französische Militärregierung
durch die Einführung des sogenannten Exportbonus ab Oktober 1947 einen zusätzlichen
Exportanreiz. Danach konnten Firmen, die ein bestimmtes Mindestmaß an
Ausfuhren übertrafen, die Hälfte der Summe darauf verwenden, »ihre Werkzeugausrüstung
oder ihre Versorgung mit Rohmaterial« zu ergänzen. Festzuhalten bleibt, daß
durch die Bewertungspraxis des Oficomex der Wirtschaft der französischen Zone erhebliche
Devisenverluste entstanden sind, die Jerchow für die Zeit vom 1.8.45-31.12.1946
auf 165,2 Mio. 8 veranschlagt.24
Was die sogenannte »industrielle Abrüstung« der südbadischen Industrie betrifft, so
hatte diese bereits vor Bekanntgabe der offiziellen Demontageliste am 7.11.1947 mit Vehemenz
eingesetzt. In der Phase der sogenannten »wilden Entnahmen«, die bis Juni 1946
dauerte und in der die französische Besatzungsmacht eine autonome Demontagepolitik
betreiben konnte, wurden Maschinen als »Requisitionen« entnommen; ab Mitte 1946
erhielten dann die betroffenen Firmeninhaber »Deblocage-Scheine«, welche die »Freigabe
bestimmter Maschinen für französische Empfänger anordneten. Nach der vom Regierungspräsidium
Südbaden erstellten endgültigen Zusammenfassung der Demontageschäden
beliefen sich die erfaßten Verluste durch diese »Einzelmaschinenentnahme
1945/46« auf einen Anschaffungswert von 49,2 Mio. RM (Zeitwert 37,3 Mio. RM).25)
Ausschlaggebend war hierbei, daß es sich praktisch nur um neuere und neuste Maschinen
gehandelt hatte. Zu Beginn des Jahres 1947 erfolgte dann im Rahmen der sogenannten
»dringenden Vorwegentnahmen« eine weitere Dezimierung des Maschinenbestandes
; im Vergleich zu den früheren Aktionen bedeutete es aber bereits einen Fortschritt,
daß nun deutsche Stellen (Wirtschaftsministerium, Fachkommissionen, Fachvereinigungen
) die in Frage kommenden Maschinen nominieren konnten. Bis Mitte 1948 verlor
die Industrie abermals Maschinen im (Anschaffungs-)Wert von 8,0 Mio. RM.261 Durch
die Entnahme von Einzelmaschinen unter den verschiedensten Rechtstiteln wie Kriegsbeute
, Abrüstung, Requisition, Bon de deblocage sowie eilige Vorwegentnahmen von
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