Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 1.1983
Seite: 88
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allzu zaghaft und unverständlich finden mögen, maßgebend gewesen sein. Einmal der
Umstand, daß die Einlagen weit weniger beweglich als heute angelegt werden konnten,
sondern großenteils langfristig auf Grundschuld ausgeliehen wurden. Deshalb waren für
Rückzahlungen bestimmte Kündigungsfristen vorgesehen, die jedoch »nicht eingehalten
werden brauchen, wenn die Kasse die gekündigten Beträge gerade zur Verfügung
hat.« (§12). Der andere Grund lag wahrscheinlich im gemeinnützigen Charakter der
Gründung. Man wollte vermeiden, daß einzelne Großeinleger zuviel Verfügungsmacht
über das Institut gewinnen könnten. Denn »der Zweck der Gesellschaft ist, die kleinen
Ersparnisse ihrer Mitglieder zu sammeln, sicher anzulegen und durch zeitweise Zuschüsse
sowie durch Zinsen und Zinseszinse zu vermehren.« Das drückt wohl aus, daß
es sich um die Sparkasse des kleinen Mannes handeln sollte.

Damit im Zusammenhang steht die Forderung nach monatlichen P/7ic^reinzahlungen.
Mit dieser Vorschrift wurde der erzieherische Gedanke verfolgt, daß nur die Gewöhnung
an eine Pflicht durch Regelmäßigkeit der Zahlung zum Erfolg, nämlich zu finanziellen
Rücklagen und damit zu mehr individueller wirtschaftlicher Bewegungsfreiheit,
führen könne.

Die Bilanz am Ende des ersten, unvollständigen Jahres 1834 wies Einlagen in Höhe
von 3846 fl. (Mk. 6577) von 298 Mitgliedern auf. Die durchschnittliche Einlage des 1.
Jahres betrug also rd. 22 Mk.

Die Verzinsung war 2 %, wobei die Wiederanlage damals zu 4 bis höchstens 5 % möglich
war. Zinsüberschüsse konnten, nach Bildung eines Reservefonds von 2% des Sparkapitals
, alle 2 Jahre den Mitgliedern, die mindestens 6 Jahre der Kasse angehörten, in
Form einer Dividende gutgeschrieben werden. Alle Tätigkeiten (Kassierer, Revisoren,
Verwaltungsrat) waren satzungsgemäß ehrenamtlich. Dementsprechend galt die Kasse
als gemeinnützige Unternehmung, was übrigens auch in der Rubrizierung des Generallandesarchivs
zum Ausdruck kommt. Man findet die Akten über das Sparkassenwesen in
Abt. 233 (Staatsministerium) unter »Gemeinnützige Anstalten«. Unter diesen Umständen
gab es auch keine täglichen Schalterstunden. Die Sparkasse war nur am 1. Mittwoch
und Samstag des Monats wenige Stunden für den Kundenverkehr geöffnet, und damit
das nicht vergessen wurde, wurde es jedesmal durch den Ortsdiener mit der Glocke ausgeschellt
.

Die ehrenamtliche Periode hat vermutlich von 1834 - 1860 gedauert, solange die Fabrikanten
Koechlin und deren Familien den Kassendienst selbst versehen haben. Im Jahr
1860 fand ein Wechsel in allen Funktionen statt. Die Koechlin gaben das Kassen wesen
ab, eine neue Koechlin-Generation übernahm nun den Vorsitz des Verwaltungsrates
(seit 1895 ist dies, wie gesagt, der Bürgermeister). Städtische Sparkasse blieb sie bis 1928,
danach wurde sie Bezirkssparkasse.

Die weiteren Sparkassengründungen

In Kandern wurde, offenbar nach dem Lörracher Vorbild, auch erst eine »Ersparnisgesellschaft
Kandern« gegründet mit dem Ziel, mittels einer Kasse die Anlagen der Sparpfennige
zu ermöglichen und den Kreditnehmer vor dem damals verbreiteten Zinswucher
zu schützen. Hauptanreger war der Leiter der Stadtbibliothek, Schanzlin, weiter
ein Schullehrer und die Mitglieder des Gewerbe Vereins. Interessant ist hier, daß diese
Kasse infolge neuer staatlicher Gesetzgebung 1880 auf die Gemeindegarantie verzichtet
hat und sich in eine »Privatsparkasse Kandern« umwandelte. Erst 1912 wurde sie zunächst
wieder Städtische Sparkasse, 1925 dann Bezirkssparkasse. Hier hatte also eine
Zeitlang - bei aller Anerkennung des gemeinnützigen Charakters - doch das Unabhängigkeitsstreben
freier Gewerbetreibender, von staatlicher Bevormundung frei zu bleiben
, den Vorrang vor anderen Überlegungen.

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