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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 1.1983
Seite: 175
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-01/0177
Ratsbeschluß von 1518, einer neuen Ordnung, die auch im Barchentschauzeichen, dem
Ulmer Schild mit der darüberstehenden Jahreszahl von 1518 auf unserer Plombe von
Buggingen dokumentiert ist. Daraus war die Herkunft des Barchents für jedermann zu
ersehen und bezeugt, daß das Stück geprüft, für echt befunden und mit üblicher Länge
durch die Plombe verschlossen war.

Diese Barchentschau genoß so großes Ansehen und so großes Vertrauen, daß der Ulmer
Barchent auf fränkischen und süddeutschen Märkten stückweise unaufgebunden
(Plombe!) durch acht bis zehn Hände ging. Seit 1434 wurde ein Fardel Barchent zu 45
Stücken, das Stück zu 24 Ellen gerechnet (J 649).

Gegenüber Auswärtigen wird die Barchentschau strenger geübt. So wurden den Webern
von Weißenhorn 1513 von den Ulmer Schaumeistern Tücher zerschnitten, für nicht
echt erklärt. Inzwischen hatten aber die Fugger in Augsburg eine eigene Schau in Weißenhorn
errichtet. Es kam zu jahrelangen Streitigkeiten. Den Ulmer Untertanen wurde
verboten, mit Webern von Augsburg Handel zu treiben. Der Ulmer Rat machte sogar
noch 1532 den Versuch, den Barchenthandel der Fugger in England niederzulegen Q
647).

Der Brauch, den geschauten Barchent, und nur ihn allein, mit einer Qualitätsplombe
zu verschließen, findet sich ebenso bei der Nebenbuhlerin Ulms in diesem Handel, bei
Augsburg in einer schriftlichen Erwähnung von 1645. Den freundlichen Hinweis verdanke
ich Stadtarchivdirektor i. R. Dr. Friedrich Blendinger.

Sicher hat man bei der Barchentschau in Ulm das Stadtwappen mit dem Hinweis auf
die Ordnung von 1518 solange verwendet als diese Geltung hatte. Deshalb bleibt es ungewiß
, in welchem Jahr die Plombe von Buggingen und die von Biesendorf/Hegau beim
Versand verwendet wurde. Doch läßt sich, wie schon erwähnt, wegen des barocken
Stempels sagen, daß der Versand erst im 17. oder 18. Jh. stattgefunden haben kann. Ob
man hierzu noch irgendwelche schriftliche Unterlagen finden kann, bleibt höchst zweifelhaft
.

Die Zunft der Kaufleute war in Ulm die ehrenwerteste und reichste. Zu ihr hielten sich
die meisten Geschlechter (J 666). Um Handel zu treiben, mußte jeder das Zunftrecht
kaufen. Die Kaufleute waren viel unterwegs. Während sie ihre Waren auf die Messen in
Nördlingen, Nürnberg, Frankfurt, Basel und anderswohin schickten, ritten sie selbst
auf kürzeren Wegen voraus. Ulm hielt Geleitsreiter für diese Warenzüge Q 669). Schon
vor 1500 entwickelten sich Handelsgesellschaften, die den Warenhandel gemeinsam betrieben
. Den Bürgern und einzelnen Kaufleuten machten sie oft große Konkurrenz
(J 675). Unter Kaiser Maximilian wurden diese Handelsgesellschaften zu einem eigenen
Reichsstand erklärt und auch unter den späteren Kaisern kräftig besteuert Q 675).

Die ältesten Handelswege Ulms führten interessanterweise nach Basel und, als wichtiger
, billiger Schiffahrtsweg, die Donau hinunter (J 685). So holten die Ulmer Kaufleute
auf ihren Reisen nach Basel als Rückfracht gern Breisgauer und Elsässer Wein und verkauften
ihn in ihrer Stadt (z. B. 1434 J 716). Mit der Ausfuhr von Barchent, Leinwand,
Gölsch überschwemmte seinerzeit Ulm ganz Deutschland, die Schweiz, Frankreich,
England und Italien (J 718).

Diese Stoffe sind fast alle längst vergangen. Mit den Barchentplomben von Buggingen
und Biesendorf/Hegau ist uns eine winzige Spur aus dieser Zeit, ihrer Handelswege und
Bestimmungsorte erhalten geblieben. Dabei hatte Ulm mit seiner Barchentweberei und
ihrem Export schon vor den Fuggern bis ins 16. Jahrhundens hinein eine An Monopolstellung
errungen.

Der »Brücklehof« liegt an der Bundesstraße 3, der alten Nord-Süd-Handelsstraße. Er
hatte altes Beherbergungsrecht, war Gasthof, besonders für Fuhrleute, die hier Rast
hielten, Waren aus- und einzuladen hatten.

Literaturhinweis
Eugen Nübling, Das Ulmer Kaufhaus im Mittelalter, 1900.

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