Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 80
(PDF, 39 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0082
rung für den Bauabschnitt 1 der Gewerbeschule Lörrach das Stadtbauamt Lörrach übertragen
bekommen soll. 9 Mitglieder stimmten dagegen und zwei enthielten sich der
Stimme.

In der Zwischenzeit war die Bundesrepublik konstituiert, der erste Bundestag gewählt
worden. Konrad Adenauer war der erste Bundeskanzler. Die politischen Auseinandersetzungen
nahmen zu. Aus diesem Grund hatte unter anderem die Kreisversammlung
am 30. 10. 1950 über einen Antrag der Kommunistischen Fraktion zu beschließen. Der
Antrag hatte folgenden Wortlaut:

»Die Kommunistische Kreisratsfraktion ersucht die Kreisversammlung, sich von der
Verordnung der Bonner- und Landesregierung, welche besagt, daß alle kommunistischen
Beamten, Angestellten und Arbeiter zu entlassen sind, durch Abstimmung zu distanzieren
. Begründung: Die Verordnung der Bundesregierung ist nach dem Grundgesetz
Artikel 3, 4 und 5 verfassungswidrig. Artikel 3 besagt, alle Menschen sind vor dem
Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines
Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft
, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt
oder bevorzugt werden.

Im Artikel 119 in der Badischen Verfassung heißt es: Jedem Staatsbürger steht es frei,
sich zu einer Partei zu bekennen und ihr Mitglied zu werden. Der Beitritt zu einer Partei
oder einer sonstigen politische, sozialpolitische oder religiöse Zwecke verfolgenden Vereinigung
darf nicht durch Gewalt, Drohung oder sonstige Einschüchterung erzwungen
werden. Die Verordnung der Bundesregierung und der Landesregierung verstoße eindeutig
gegen das Grundgesetz und die Verfassung von Südbaden.«

In einer lebhaften Debatte, an der sich die Mitglieder Weber, Dr. Hoch und Huber beteiligten
, wurde Einmütigkeit darüber getroffen, daß der Antrag nicht behandelt werden
brauche, weil kein Angehöriger der Kreisverwaltung von der Maßnahme der Regierung
betroffen werde. Daraufhin erklärte das Mitglied Schneider von der Kommunistischen
Partei, daß er den Antrag auf Abstimmung zurückziehe. Zum Schluß dieser recht interessanten
Sitzung forderte das Kreisversammlungsmitglied Dr. Hoch von der CDU den
Vorsitzenden auf, er möge dafür eintreten, daß möglichst bald eine neue Kreisordnung
verabschiedet werde, die die Aufgaben der Kreisversammlung deutlich festlege.

In der Sitzung vom 2. Dezember 1952 hatte die Kreisversammlung über einen Antrag
der Kommunistischen Partei mit folgendem Wortlaut zu beraten:

»Die Kreisversammlung wolle beschließen, im Bewußtsein unserer Verantwortung
gegenüber der Bevölkerung des Landkreises Lörrach protestieren wir gegen die Absicht
der französischen Besatzungsmacht, in unserem Kreis ein 24 ha großes Minenlager zu errichten
. Wir werden diesem Plan mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln entgegentreten
und verlangen auch von der Kreisverwaltung, daß sie jede Hilfe bei der Planung
und Ausführung verweigert. Kommunistische Partei i. A. Fritz Schneider.«

Der Vorsitzende, Landrat Graser, sah sich außerstande, diesen Antrag beschließen zu
lassen, da dies nicht in die Kompetenz der Kreisversammlung falle. Auch auf die Frage
von Dr. Hess, welche Möglichkeiten der Gemeinde Maulburg gegeben seien, auf ihrer
Gemarkung dieses Vorhaben abzuwenden, konnte der Landrat keine befriedigende
Antwort geben. In einer kurzen, aber heftigen Debatte wehrten sich die Mitglieder Böhler
und Dietsche von der CDU gegen die Absicht des Mitglieds Schneider von der Kommunistischen
Partei, politische Anschauungen vorzutragen, und beantragten, den Antrag
zurückzuweisen. Auf Vorschlag des Landrats wurde der Antrag einfach nur zur
Kenntnis genommen, ohne daß darüber abgestimmt wurde.

Mit diesem Problem beschäftigte sich auch die Gewerkschaft Bau, Steine, Erde. In einer
am 7. 12. 1952 durchgeführten Monatsversammlung nahm sie Stellung zur geplanten
Anlage eines Minenlagers auf dem Scheinberg auf der Gemarkung Maulburg sowie auf
der Gemarkung Isteiner Klotz. Sie erhob schärfsten Protest gegen den Bau dieses Minenlagers
, die der Kriegsvorbereitung diene, weil dadurch die Bevölkerung außerordentlich

80


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0082