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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 1.1984
Seite: 49
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-01/0051
ern hatten, wurden Bürger unter Waffen gestellt. Die sogenannten »Bürgerschutzwachen
« taten besonders durch Nachtpatrouillien und Beistand an Markttagen gute
Dienste. Zur Ausrüstung der bürgerlichen Schutz wachen gab es leihweise Gewehre aus
den Arsenalen des Landesheeres. In Württemberg erging am 13. Mai 1847 eine »königliche
Verordnung betreffend der Einrichtung von Sicherheitswachen zur Sicherung des
Eigentums und Lebens der Bürger«. Viele Gemeinden erhielten das »Recht auf Gemeinderatsbeschluß
für die Dauer der gegenwärtig außerordentlichen Zeitumstände aus den
rechtlich gesinnten Einwohnern besondere Sicherheitswachen zu errichten«.31'

Die Organisation der »Sicherheitswachen« war sehr einfach. Den Obmann, auch
Kommandant genannt, ernannte der Ortsvorsteher.

Als in den Märztagen des Jahres 1848 Forderungen nach Preßfreiheit und Volksbewaffnung
erklangen, willfahrten die Landesregierungen.

Am 29. Februar 1848 kündigte die Großherzoglich Badische Regierung die Einführung
von Volksbewaffnung und Schwurgerichten in Baden an.32)

Man suchte sich durch die Bürgerwehren gegen drohende Einf älle republikanischer Arbeiter
, die sich mit französischen und polnischen Eindringlingen verbündet hätten, zu
schützen.

In Württemberg wurde daraufhin am 1. April 1848 vom König ein »Gesetz die Volksbewaffnung
betreffend« erlassen und verkündet. Darin heißt es:

»Die Waffentüchtigkeit der Bürger ist ebenso die Grundlage der Unabhängigkeit nach
außen, als ein Pfand der Erhaltung der gesetzlichen Freiheiten, der Sicherheit und Ordnung
des bürgerlichen Lebens.«5^

Zum Dienst in der Bürgerwehr waren alle Volljährigen, das heißt die über 25jährigen
männlichen Staatsbürger bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres verpflichtet, die
selbständig auf eigene Rechnung lebten und in der Lage waren, den mit diesem Dienst
verbundenen Aufwand ohne erheblichen Nachteil für ihre ökonomischen Verhältnisse
aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Die im Frühjahr und Sommer des Jahres 1848 ins Leben getretenen Bürgerwehren waren
erfüllt von den großen Idealen der Revolution: Freiheit und Einigkeit des deutschen
Volkes. Sie empfanden sich als Garanten der Märzerrungenschaften. In den Bürgerwehren
waren alle politischen Richtungen vertreten.

Doch bald wuchs im Bürgertum die Neigung zu einem gemäßigten Liberalismus,
während in den städtischen Bürgerwehren Anhänger der demokratischen, republikanischen
Linken tonangebend wurden.

Der Waffenstillstand von Malmö, der am 26. August 1848 geschlossen wurde, rief
Unruhen in ganz Deutschland hervor. Der Höhepunkt davon war im süddeutschen
Raum Struves Septemberaufstand. In seinem Gefolge fanden weitere Volksversammlungen
statt, die der Förderung republikanischer Bestrebungen dienten.

An der Jahreswende 1848/49 konnten sich die Bürgerwehren einem endgültigem
Linkstrend nicht mehr entziehen. Ursache war vor allem das Unbehagen beziehungsweise
die Enttäuschung über den Gang der Dinge, namentlich über die immer mehr zu
Tage tretende Ohnmacht der Nationalversammlung und der provisorischen Regierung
in Frankfurt gegen die deutschen Großmächte Österreich und Preußen.

Im Frühjahr des neuen Jahres sahen sich die Bürgerwehren sehr stark dazu berufen,
die neue Reichsverfassung zu schützen. Dabei bildeten sich neben den etablierten Bürgerwehren
häufig bewaffnete Freikorps.

Im Mai des Jahres 1849 spitzte sich die Lage, besonders auch in Baden, immer mehr
zu. Ein Teil der Bürgerwehren stellte sich offen auf die Seite der Reichsregentschaft und
des Rumpfparlaments in Stuttgart.

Dadurch fand die badische Erhebung ein zustimmendes Echo. Hier sei nur ein badisches
Flugblatt des provisorischen Landesausschusses in Mannheim genannt. Es wurde
am 21. Mai 1849 unter dem Titel »An Deutschlands Krieger« veröffentlicht; abgedruckt
bei Paul Sauer.54*

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