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hieß dieser Amtsinhaber »Schultheiß«, er war also vor allem auch Richter, als solcher
vom Markgrafen eingesetzt und gleichzeitig Vorgesetzter der von den Stadtbürgern gewählten
Räte, auch Richter genannt. Sein Stellvertreter war der Stabhalter, der als solcher
auch von den Bürgern gewählt wurde, auch er war »Vorgesetzter«.
In Schopfheim war der Rat, das Gericht, auf die gleiche Weise zusammengesetzt, nur
daß ein Teil davon aus benachbarten Teilorten, die zum Schopfheimer Gericht gehörten,
kamen. Hier hieß der vom Markgrafen in seiner Residenzstadt eingesetzte Beamte
»Vogt«, später »Obervogt« zur besseren Unterscheidung von den anderen (Dorf-)Vög-
ten. Der aus dem Rat zusammen mit dem Obervogt gewählte Stellvertreter aber hieß
Statthalter.
In Lörrach nun bestand das Ortsgericht - nach Leutrum, also etwa um 1739 - aus dem
Vogt, dem Stabhalter und 12 Richtern, ausdrücklich bezeichnet als von der Bürgerschaft
gewählt, wie andernorts auch. Vom Amt des Bürgermeisters erwähnt Leutrum nichts.
Das Gericht dürfte kollegial die verschiedenen Ämter besetzt haben, die des Waisenrichters
, des Almosenpflegers, Baumeisters usw. Für das Rechnungswesen und die Protokolle
gab es das Nebenamt des Stadtschreibers, das stets von einem Lehrer, dem Stadtschulmeister
, versehen wurde.
Mit der Stadterhebung aber war diesem Rat ein offenbar auch beamteter »Bürgermeister
« vorgesetzt worden, dessen Amtstitel nach dem Basler Vorbild gewählt wurde, zumal
ja geplant war, die neue Stadt auch zu einer Residenz mit einer Schloßanlage, mit
Mauern und Toren auszubauen. Der schon genannte Bürgermeister Leibfried scheint
dieses Amt aber nur etwa 11 Jahre innegehabt zu haben, denn er tritt nach 1693 als solcher
nicht mehr auf. Er muß seines Amtes enthoben worden sein. Was der Grund dafür
war, konnte bisher nicht geklärt werden. Es gibt offenbar keine Akte, die sich direkt auf
diesen Vorgang bezieht. Auch im Lörracher Kirchenbuch war keine Bemerkung zu finden
, die uns dazu Aufschluß gibt. Als wahrscheinlich muß man annehmen, daß es sich
um eine obrigkeitliche, willkürliche Sparmaßnahme, also eine Streichung der Stelle aus
dem Beamtenapparat, handelt; es ist ja kein Nachfolger ernannt worden.
Dies hängt sicher mit der immer schwieriger werdenden Finanzlage des Landes zusammen
und mit der Aufgabe aller Pläne zum Ausbau der Stadt als Residenz. Schließlich
wurde damals auch der Abzug der »Terz«, also eines Drittels, später noch der »Quart«,
eines Viertels von der Besoldung aller Beamten verfügt, von den Hofbeamten bis zu den
Forstknechten, und zwar nicht nur von der Geldbesoldung, sondern auch von allen Na-
turalbesoldungen. Die Verheerungen durch die Kriegszüge, nicht nur der französischen,
sondern auch der kaiserlichen, hatten ja auch schreckliche Ertragseinbußen in der Landwirtschaft
zur Folge.
Leibfried starb 1724 im Alter von über 80 Jahren, der Todeseintrag enthält keine ehrenden
Bemerkungen wie sonst üblich. Nur eine Notiz von späterer Hand erläutert, daß
es sich um den früheren Bürgermeister handelt. Seine Söhne waren längst außer Landes
gegangen. Neben Leibfried ist
1682 - 1686 Fritz Ludin noch als Stadtvogt belegt. Er hat im Jahr 1678 die Zerstörung
von Rötteln schon als Vogt erlebt. Seit dem Pfälzischen Erbfolgekrieg und den
weiteren von Ludwig XIV. vom Zaun gebrochenen europäischen Erbfolgekriegen
weisen die Quellen immer wieder Lücken auf.
1693 - 1706 Hans Ziegler wird als Stadtvogt genannt,
1706 - 1715 ist es Johann Caspar Kornkauf, 1726 als Altvogt gestorben,
1717 - 1726 Wilhelm Roth ist Stadtvogt, 1739 gestorben als Altvogt,
1730 genannt Conrad Hagist, 1734 Altvogt, gestorben 1739,
1734 - 1738 Thomas Schupp, 1746, gestorben 1771,
1738 Stabhalter Rudin Widmer
1738 - 1740 Abraham Ziegler, Stadtvogt,
1740 - 1747 Hans Roser, der Vogt, t 1748,
1747 - 1756 erneut Abraham Ziegler, Vogt, t 1765 als Altvogt.
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