http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-01/0074
Neben ihnen sind immer wieder Std^schreiber und Staf/rschulmeister erwähnt. Da auch
Leutrum in seinem etwa 1739 begonnenen Manuskript über die Verhältnisse im Oberamt
Rötteln-Sausenberg das Lörracher Stadtrechtsprivileg und die damit verbundenen
Vergünstigungen und »Freiheiten« ausführlich nach damals noch vorhandenen Urkunden
wiedergibt, kann offensichtlich keine Rede davon sein, daß die erste Stadtrechtsverleihung
vergessen worden sei. Vielmehr ist es in einer Zeit, in der Markgraf Karl Wilhelm
seine ganze Regierungszeit und seine ganze Kraft darauf verwenden mußte, sein Staatswesen
vor dem Bankrott zu retten und seinem Nachfolger geordnete Finanzen zu hinterlassen
, einfach nicht zur Wirkung gekommen.
Wahrscheinlich ist auch, daß unter solch dramatischen Umständen eben auch die
»Freiheiten« und steuerlichen Vergünstigungen des Privilegs von 1682 gar nicht wirksam
und einfach gestrichen wurden. Schließlich konnte man wohl nicht dem durchleuchtigsten
Urenkel vorwerfen, daß das, was der durchleuchtigste Urgroßvater gnädigst geruht
hatte, als Privileg zu bewilligen, nichts wen gewesen war. So ging das damals gewiß
nicht. Man tat also, als existierte es nicht, zumal die Urkunde ja auch (nach Leutrum?)
verloren gegangen zu sein scheint.
Ein Wort sei noch zur Person des Markgrafen Karl Wilhelm gesagt, der in seiner barocken
Art etwas aus der Art der baden-durlachischen Markgrafen zu fallen scheint, besonders
wegen seiner Tulpen-Mädchen. In den Rechnungen seines Hofstaates erscheinen
sie nicht. Bezahlt hat sie Karl Wilhelm offenbar aus seinen persönlichen Einkünften,
die er als General des schwäbischen Wehrkreises wohl hatte. Es ist vielleicht noch Gelegenheit
, einmal darzustellen, wie intensiv sich dieser Landesfürst persönlich den Staatsgeschäften
gewidmet hat, und mit welcher Energie er in mehreren Phasen den ganzen
Hofstaat und die Staatsverwaltung personell fast auf die Hälfte verringert hat. Es ging
nicht ohne dramatische, rücksichtslose Eingriffe, die wahrscheinlich nur einem Soldaten
und Befehlshaber wie ihm möglich waren. Bei seinem Tod hinterließ er der vormundschaftlichen
Regierung geordnete Finanzen und eine disziplinierte Staatsverwaltung.
Diese Schule ist auch immer wieder bei der vormundschaftlichen Regierung zu spüren,
die dem Enkel, dem jungen Carl Friedrich, nicht nur ein vorbildliches Staatswesen, sondern
auch eine gesunde Finanzverwaltung mit reichlichen Mitteln übergeben konnte.
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