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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 1.1984
Seite: 76
(PDF, 35 MB)
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tarifliches Wartegeld. Wir sehen auch hier: Diese Regelung und dieser Begriff sind wahrscheinlich
viel älter als nur 300 Jahre, wie in unserem Beispiel.

Auch die Hebammen wurden gewählt

Die Wahlen der Hebammen sind bei uns mehrfach bezeugt. Sie erfolgten durch die
»weibliche Gemeinde«, meist in der Kirche unter Aufsicht des Pfarrers. Unter weiblicher
Gemeinde wird man freilich nur die Verheirateten und die Witwen verstehen dürfen
. Die Unverheirateten dürften weder Stimmrecht noch Mitspracherecht gehabt haben
. So wurde 1654 Barbara Glünkin von Raitbach, die Ehefrau des Hans Kurtz in Auggen
, Hebamme bis zu ihrem Tod im Jahr 1679 im Alter von 75 Jahren. Ihre Nachfolgerin
Barbara Klugermann, Hans Jacob Markts des Küfers Hausfrau, wurde am darauffolgenden
Sonntag in der Kirche gewählt und am Sonntag darauf der gesamten weiblichen Gemeinde
öffentlich vorgestellt und damit bestätigt. Ob diese Vorstellung - entsprechend
der »Präsentation« der höheren Beamten und der gewählten »Vorgesetzten« (Vögte und
Stabhalter) - durch einen Oberbeamten, durch den Superintendenten oder etwa den
Landphysicus, also den Amtsarzt geschah, ist derzeit eine noch offene Frage.*}

Noch im Jahr 1795 berichtet Pfarrer Herbst in seinem »Tagebuch« von Steinen:
»6. September, am 14. Sonntag n. Trinitatis halte ich Hebammenwahl. Herr Hallbusch
von Lörrach war auch bei uns.«5^ Hallbusch dürfte Chirurg und Geburtshelfer gewesen
sein.

4) Die Wahl des Ortsgerichts, Belege

Es ist an der Zeit, für die Wahl dieses bis ins 13. Jh. zurück belegte gemeindliche
Selbstverwaltungsorgan einige markante Belege zu zitieren. Noch im Band »Lörrach,
Landschaft, Geschichte, Kultur«, der im Spätsommer 1983 erschienen ist, wurde im Anhang
S. 683 unter »I. Vögte und Bürgermeister von Lörrach« folgendes geschrieben und
damit ein vorliegender, richtiger Entwurf zensiert: »Der Vogt war das letzte Glied im
monarchischen Aufbau der Landesherrschaft. Es wurde vom Landvogt, dem unmittelbaren
Vertreter des Landesherrn, ernannt und ...« Das entspricht etwa den Vorstellungen
von vor 50, 60 Jahren. Die Redaktion scheint ihre historischen Beiträge wenig aufmerksam
gelesen zu haben, denn in einem der Historiker-Beiträge des Buches zitiert
Paul Rothmund die Leutrum'sche Handschrift, wo es im Bd. II, 2 S. 1171 heißt, das Lörracher
Gericht »bestehet aus 12 Richtern, welche aus der Burgerschafft erwehlt werden,
der Gemeind Vorsteher seindt Vogt und Stabhalter ...<<5^

Da die Quellenlage auch für diese Fragen umso dichter ist, je näher die Zeiten der Gegenwart
liegen, während sie umgekehrt für die älteren Zeiten umso spärlicher werden,
gleichzeitig auch wortkarger und in ihrer Sprache unklarer, d. h. für uns Heutige schwerer
verständlich, deshalb wählen wir den Krebsgang, beginnen im 18. Jh. und tasten uns
in die Vergangenheit zurück. Das hat zugleich den Vorteil, im Absolutismus zu beginnen
, in dessen Zeit die Selbstverwaltung und deren Exponenten zweifellos den schwersten
Stand im Laufe der letzten 500 Jahre hatten.

Unterm 6.12.1795 berichtet Pfarrer Herbst von Steinen in seinem »Tagebuch«,6^
nachdem Vogt Kramer sein Vogtamt niederlegen wollte: »Heute nimmt Herr Assessor
Meier (vom Oberamt) eine neue Vogtwahl vor, wobei der niedere Müller, Johannes
Schöpflin, die meisten Stimmen bekommt«. Und am 14.2. 1796 berichtet er, daß dieser
durch den Hofrat Hugo (den Landschreiber) »in Pflicht genommen und der Bürgerschaft
vorgestellt wurde«. Ähnlich am 19. Januar 1794 für Höllstein, das offenbar seit
längerer Zeit kein eigenes Dorfgericht mehr hatte. »Den 8. (Januar) wurde durch Herrn
Assessor Roth eine Stabhalterswahl in Höllstein vorgenommen, da die dortige Bürgerte

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