http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-01/0091
hand Gerätschaften wie Hämmer, Sägen, Sensen, Tabakwaren, Pfeifen und vieles andere
mehr.
Eine weitere Aufgabe des Landcommissars wurde die Überwachung von allerhand
Monopolen, wie gerade beim Tabak, im Salzhandel und der Versteuerung beim Weinausschank
. Auch die Überwachung der Gastwirtschaften und Herbergen hinsichtlich
der Sauberkeit und Angemessenheit der Preise dürfte zu seinem Aufgabengebiet gehört
haben. Dasselbe gilt für die Verordnung über Maße und Gewichte vom 5. August 1728,
die ausführliche Bestimmungen zu den Festsetzungen des Landrechts enthielt, nachzulesen
bei Leutrum Bd. 1,2, S. 256. Schon am 26. August 1713 war den Wirten die Verwendung
irdenen Geschirrs untersagt und statt dessen zinnerne, kupferne oder blecherne
Geschirre zu gebrauchen befohlen worden, eine hygienische Maßnahme, die vielleicht
irgendwo in einer Empfehlung eines Land- oder Stadtphysicus wiederzufinden ist.
f) Der Titel Rechenrat
Alle diese Dienste unterstanden, wie gesagt, dem Burgvogt einer Herrschaft, zusammengefaßt
in der Bezeichnung »verrechnete Dienste«. Verdiente Beamte, die u. U. mehrere
solcher Dienste versehen hatten, wurden gegen das Ende ihrer Dienstzeit »Rechenräte
«, ein reiner Ehrentitel, der die höchste Stufe der mittleren Beamtenlaufbahn bezeichnet
. Es kam aber durchaus vor, daß besonders erfolgreiche Rechenräte auch noch in
die Rentkammer nach Durlach bzw. Karlsruhe versetzt wurden. Der Burgvogt hatte die
Rechnungen nicht nur der Gemeinden, sondern auch dieser Dienste »abzuhören« und
die Gesamtabrechnung für den Bereich der jeweiligen Herrschaft an die Rentkammer,
sozusagen das Finanzministerium, abzuliefern.
Der Schlußpunkt der Laufhahnen
Nur wenige ganz besonders Befähigte aus diesen Laufbahnen konnten Burgvogt werden
. Sie hatten ein Ansehen ähnlich dem der Oberbeamten, zu denen sie auch immer
wieder gerechnet wurden. Es kam, wenn auch selten, vor, daß Burgvögte studiert hatten
. Aber es ist nicht erkennbar, daß sie einen akademischen Grad erlangt haben oder
daß sie gar Juristerei studiert hätten. Man hat also den Eindruck, daß es nicht zu einem
vollen Studium gereicht hat, ohne daß die Gründe dafür ersichtlich wären.
Schluß
In der schon erwähnten Schrift »Vom Oberamt Rötteln zum Landratsamt Lörrach«
sind außer der falschen Darstellung von Ämtern auch noch andere fehlerhafte Angaben
zu finden. So heißt es S. 18: »Die Herrschaft Rötteln ist mit ihrer Burg erstmals 1262 urkundlich
nachgewiesen. Sie gehörte zum Besitz der Landgrafschaft Hachberg-Sausen-
berg«. Zu dieser und anderen Darstellungen sind ebenfalls einige Korrekturen notwendig
-
1) Schülin nennt eine Erwähnung der Burg Rötteln für 1259 nach einem Lehenverzeichnis
der Habsburger. St. Galler Rechte über Rötteln überliefert jedoch (nach Schülin
) schon eine Urkunde von 898. Diese Rechte müssen später auf das Kloster Murbach
übergegangen sein, dessen Vögte die Habsburger waren. Da aber Murbach nach 1100
keine neuen Besitzungen im Breisgau mehr erworben hat, muß die Burg Rötteln vor diesem
Zeitpunkt entstanden sein. Und da die altadligen Herren von Rötteln seit 1102 als
Vogtherren von St. Alban in Basel genannt sind, müssen sie auch schon vorher Inhaber
einer Herrschaft eigenen Rechts gewesen sein. Ein erstmaliger Nachweis von Burg und
89
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-01/0091