http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0011
Das Klima zeigt einen Ubergang vom rein maritimen zum kontinentalen; der Einfluß
vom Meer her ist stärker, und zwar vom Mittelmeer, von dem das Rhönetal aufwärts
durch die Burgundische Pforte, im Volksmund Belforter Loch genannt, warme, feuchte
Winde dem Markgräflerland milde Luft und Niederschläge bringen. Die obere Rheinebene
zählt zu den wärmsten Gegenden Deutschlands. Die mittlere Jahrestemperatur
beträgt rund plus 10 Grad Celsius, während die Höhenlagen von 1000 m. ü. d. M. im
Schwarzwald ein Jahresmittel von 5,5 Grad C aufweisen. In der Rheinebene und im Hügelland
, in dem unser Dorf liegt, sind die Winter meist sehr mild, sie dauern auch nur wenige
Monate. Schon im Januar knacken die Rebscheren in den Reben, fast das ganze Jahr
über ist der Pflug in Tätigkeit.
Klima und Bodenverhältnisse ermöglichen neben dem Weinbau einen ausgedehnten
Handelsgewächsanbau. In diesem Land ist J. P. Hebels »Paradiesgärtlein« und Rene
Schickeies »Himmlische Landschaft« zu finden.
Erste urkundliche Erwähnung
Es ist anzunehmen, daß in Vögisheim schon früh Menschen gesiedelt haben. Die Nähe
von Badenweiler, wo die Römer die Bäder gebaut haben und der Katzensprung nach
Müllheim, wo in jüngster Zeit ebenfalls Funde aus der Römerzeit bei Ausgrabungen in
der »Martinskirche« zu Tage gebracht worden sind, bestärken eine solche Vermutung.
Auch wird das nahe bei Vögisheim gelegene Zizingen (zu Auggen gehörend) bereits 782
erstmals erwähnt. Im Jahr 799 werden schon Reben in Zizingen unterhalten. (Fecht: Geschichte
der Badischen Landschaften, Bd. II, 1813) Urkundliche Belege nennt Fecht
nicht.
Zu unserer Überraschung ist die erste urkundliche Erwähnung des Ortes sehr spät.
Nach einer Urkunde im Generallandesarchiv in Karlsruhe aus dem Jahr 1395 ist die älteste
feststellbare Schreibweise des Dorfes - Vegesheim. Dieses Jahr 1395 gilt als die erste
urkundliche Erwähnung.
In dieser ältesten Urkunde geht es um ein Lehen (heute würden wir Pacht sagen), das
die Witwe Katharina des Claus Gatters und Kuno Medeler, Bürgers von Neuenburg, gegeben
haben an Kunze Bluweler von Vögisheim, und zwar das Haus, den Keller mit allem
Zubehör, »was in dem Dorf zwischen dem Gut des Basler Klosters Klingental und
dem Hof des Jose Schime ist eigen und was bisweilen Heinz Krotzingers selig Wib verliehen
gewesen ist«. Dies Geliehene soll als rechtes Erbe gelten zur Nutznießung, auch für
alle seine Erben und Nachkommen zu einem alljährlich zu zahlenden Zins am St.
Martinstag. Dieser Zins beträgt zehn Schillinge »guter und gewöhnlicher Zinspfennige
zu Neuenburg« und einen »Kappen« (Kapaun, gemästeter Hahn). Auch die Verleiher,
ihre Eltern und Nachkommen sollen sich an das Ausgehandelte halten. Dies zu verkünden
, haben beide Seiten Berthold am Berg, Schultheiß^ zu Neuenburg (vermutlich Amberg
, aber geschrieben am Berg), gebeten, »an diesen Brief das Siegel des Gerichts zu
Neuenburg zu hängen, wonach dies vor ihm vor offenem Gericht gewertet und erteilet
ist«. Hierbei waren als Richter tätig: Clewi Ederli? Hans Riss? der Metzger Hans Heger-
Ii (Haggelin Hegenhein?) Burkhard Huber, Heinzmann Scherli (?) und andere Erbenleute
. Der Brief wurde gegeben zu Neuenburg vor offenem (öffentlichem) Gericht »mit
Urteil an unser Frauen abend in den Fasten des Jahres, da man zählte von Gottes Geburt
dreizehnhundert und fünfundneunzig Jahre.«
9
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0011