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im Müllheimer Bann, Badenweiler Herrschaft, wo von einem Verbot nichts bekannt sei.
Die Vögisheimer Bürger oberhalb des Bächleins werden durch das Verbot der Herbstweide
durch das Oberamt Rötteln benachteiligt, sie »müßten jenen zuschauen, wie dieselben
die Matten zu Nutzen ziehen können«.
Der Streit der Hirten
Zwischen den Gemeinden Müllheim und Vögisheim kam es um den Weidgang zu einem
Streit, der von 1779 bis 1784 die zuständigen Ämter beschäftigte und mit der Entscheidung
des Markgrafen Carl Friedrich endete, nach der das wechselseitige Weid- und
Eckerich-Recht aufgehoben wurde.
Im wesentlichen ging es bei dem Streit darum, ob die Weidgerechtigkeit der Vögisheimer
sich bis in die Reben des Reggenhags, bis an den Müllheimer Bach und die Landstraße
erstrecke. Der Vögisheimer Stabhalter Leininger nannte zu dieser Streitsache dem
Oberamt der Herrschaft Badenweiler zu Müllheim den Bürger von Niedereggenen, Mathias
Mahler, als Zeugen, der den Weidgang schon vor ungefähr 30 Jahren betrieben habe
und in die Herrschaft Sausenberg gehöre«. Handfest wurde der Streit unter den Hirten
beider Gemeinden, wie ebenfalls Stabhalter Balthasar Leininger in einem Schreiben an
das Oberamt Badenweiler in Müllheim anschaulich schilderte. Es handelte sich um die
Schafweide. Unter den Hirten war ein Zank entstanden, weil der Vögisheimer Hirte mit
seiner Herde in jenen Bann gefahren, der, wie oben erwähnt, bis in die Reben des Reggenhags
reichte. Der Müllheimer Schafhirte habe dem Vögisheimer »alle Weidgerechtigkeit
und Besitz derselben abgesprochen und ihn mit Drohworten auf Leib und Leben gedroht
«. Als der Vögisheimer Hirte sich nicht »abschröcken« ließ und mit seiner Herde
sich nicht abtreiben lassen wollte, schickte der Müllheimer Hirte seinen Hirtenhund in
die Vögisheimer Herde, so daß ein Schaf »dahinaus, das andere dorthinaus gesprenget.
Darauf wurde unser Hirt, weil er seine Schafe verloren, genötigt, sich nach Hause zu begeben
, um bei mir dem Ortsvorgesetzten seine gehabte Uneinigkeit und Streit, auch wie
es weiter ergangen zu erzählen und zu beklagen«.
Leininger unterrichtete den Vorgesetzten von Müllheim über den Vorfall, doch habe
er keinen Bescheid erhalten.
Am 18. Dezember (1780) kam es erneut zu einem Streit zwischen den Hirten, so daß
Stabhalter Leininger das Oberamt unterrichtete. Darauf richtete das Oberamt (gez.
Groß) am 28. Dezember 1780 ein Schreiben an die Vorgesetzten der Gemeinde Müllheim
. Darin wird u.a. erwähnt, daß der Müllheimer Schäfer heute die Vögisheimer
Schafherde vermittelst drei Mann und drei Hunden weggenommen habe. »Vogt Heidenreich
wurde gefordert, sofort über den Vorfall zu berichten, die Schafherde loszulassen
und den Schäfer zum Oberamt zu schicken, widrigenfalls auch eine Strafe von 20 Reichs-
thalern zu gewärtigen« sei.
Der Vögisheimer Stabhalter ruhte nicht, und zusammen mit dem Richter Jos. Schumacher
und dem Gemeinschaffner Joh. Schmaker richtete er wiederum am 29. Dezember
1780 ein Schreiben an das Oberamt in Müllheim. In diesem Schreiben berichtet Stabhalter
Leininger, daß es am 28. Dezember zu einem »weiteren Streit und Handgefecht«
gekommen sei; »sie streueten erstlich durch ihre Hunde unsere ganze Herde hin und her,
darauf nahmen sie die ganze Herde in Arrest nach Müllheim, welches aber gleich von mir
beim Oberamt angezeigt wurde,« worauf das Oberamt verfügte, »daß die Müllheimer
Hirten die den Vögisheimern gehörigen Schafe selbst in den Ort Vögisheim treiben sollen
, welche sie aber nicht weiter als bis zu des Stabhalters Blankenborns Haus getrieben
haben«. Auch habe der Hirt von Müllheim den Vögisheimer Hirten angegriffen und blutig
geschlagen. Während des Schlagens habe der Hirt von Müllheim solch lästerliche
Worte gesagt, »daß wann der Alte (nämlich des Geschlagenen Vater) auf dem Platz wäre,
wollte er ihn auf der Stelle totschlagen«.
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