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Ob es die Müllheimer gesehen, daß er in diesen Rebenbezirk gefahren ? - Es sei niemals
jemand zu ihm gekommen. Ob man ihm denn gesagt, daß er mit der Herde in den Rebenbezirk
fahren dürfe? - Nein. - Ob er sonst noch in der Sache etwas zu erinnern habe?
- Nein.«
Haben die Vögisheimer Schafe im Reggenhag geweidet?
Am 18. Januar 1780 wurde in Gegenwart der Parteien der alte Stabhalter Weinmann
vereidigt und »seperatim vernommen«. Er gab an, »daßer64jahrealtsei, sein Vermögen
nicht übergeben habe. Er habe drei verheiratete und zwei ledige Kinder. Der älteste Sohn
sei zu Auggen, die Tochter in Müllheim und der andere Sohn zu Vögisheim; es könnte
sich aber schicken, daß dieser auch nach Müllheim zöge. Er sei neun Jahre Gerichtsmann
und elf Jahre Stabhalter gewesen. Vor etwa sieben Jahren habe er vom Dienst abgedankt
.«
Auf die Frage, ob er wisse, daß die Vögisheimer Schafherde auch in den Müllheimer
Reben im Reggenhag auf die Weide getrieben worden, antwortete Weinmann, er wisse
dies nicht, denn er habe den Schäfer nie im Reggenhag gesehen, wohl aber im Käferberg,
und von der Rothe besinne er sich nicht. Der Schäfer Jacob Grässlin, der vor ungefähr
zwölf Jahren gestorben, habe ihm (als Weinmann noch ein Bub von 12 Jahren gewesen)
einmal gesagt, er sei mit der Herde auf dem Wässerefeld gewesen. Dieses Wässerefeld liege
noch unterhalb des Reggenhags. Auf die Frage, ob die Weidgerechtigkeit der Vögisheimer
bis in die Reben und besonders bis in den Reggenhag gehe, antwortete Weinmann
: Die Weidgerechtigkeit der Vögisheimer gehe bis an das Schlößlein auf dem Feld
(wohl die Rosenburg an der heutigen Schlößlehole) und an die Rebraine. Auch habe er
die Vögisheimer Schafe im Riedberg gesehen und immer gehört, daß die Weidgerechtigkeit
bis an den Fröschbach gehe. Vom Reggenhag könne er nichts sagen. Er vermute, es
werde entweder in dem Oberamts-Archiv oder in der Burgvogtei ein Vertrag über das
Weidrecht vorhanden sein.
Die Vögisheimer wollten nicht weiter streiten
Nach dieser Tagfahrt des Oberamts handelten die Vögisheimer schon anderntags nach
dem Sprichwort: Der Klügere gibt nach. Am 19. Januar 1781 teilten die Vögisheimer in
einem Brief, unterschrieben von Stabhalter Balthasar Leininger, Richter Johs. Schumacher
, Gemeinschaffner J. Schmacker, Mathias Bürgin, Hans Jacob Schänzlin, Friedrich
Stecher, Jacob Henner, Wilhelm Hurst, dem Oberamt mit, daß sie nach Anhörung des
meisten Teils der Bürgerschaft »alle Waid-Gerechtigkeit nebst dem miteinander genossenen
Eckericht-Recht aufgeben wollten, sofern die Müllheimer sich mit der Waid auf ihrem
Bann und dem Eckerricht, wann etwa eines geriete«, sich begnügten. Dies soll aber
nicht für andre miteinander zu genießende Gerechtigkeiten gelten. Dies wollten die Vögisheimer
dem Oberamt vortragen, »um, wenn es möglich, vor weiterem Zerfall und
Verwicklung einen Prozeß zu verhüten«.
Ein salomonisches Urteil des Markgrafen?
In einem Schreiben des Markgrafen Carl Friedrich vom 17. April 1784, in dem es im
wesentlichen um ein eigenes Gericht in Vögisheim geht, wird »die zwischen den Gemeinden
Müllheim und Vögisheim nach dem Protokoll vom 7. Juli zustande gekommene
gänzliche Aufhebung des wechselseitigen Waid- und Eckericht-Rechts genehmigt«.
Durch diese Absonderung sollte das »Beholzungs-Recht« der Gemeinde Vögisheim
keinen Abbruch erleiden. Der Markgraf verordnete, daß entweder die Gemeinde Müll-
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