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Das Badische Wappen mit Krone und zwei Greifen als Wasserzeichen in amtlichem Papier. 1789 In
Bereinsammlung Nr. 453 GLA.
erspart werden mag. Es begann ein Schriftwechsel zwischen den Oberämtern in Badenweiler
und Rötteln, nach dem jedes Oberamt für sich das Dorf Vögisheim haben wollte,
auch, wie es in einer Stellungnahme des Oberamts Rötteln (gez. von Walbrunn 1755)
heißt, »daß in vorigen Zeiten zwischen beiden Oberämtern wegen dem Drittel unterhalb
dem Bächlein Streitigkeiten entstanden.« Rötteln möchte, daß Vögisheim der Landgrafschaft
Sausenberg ganz einverleibt werde und »selbiges dem diesseitigen Oberamt zu in-
corporieren« sei.
Das Oberamt Badenweiler (datiert Müllheim, 24. Dezember 1755 Salzer) hat nichts
gegen die Einverleibung Vögisheims nid dem Bächli durch das Oberamt Rötteln. In einem
Brief des Hofrats Johann Michael Salzer, Amtsverweser, (»einer der ausgezeichnetsten
Verwaltungsbeamten des 18. Jahrhunderts, der sich um Müllheim vielfache Verdienste
erworben hat« A. J. Sievert in »Geschichte der Stadt Müllheim« 1886) an den
Markgrafen Carl Friedrich, Carlsruhe, lesen wir u. a. in der zu jener Zeit verschnörkelten
Schreibweise: »Ich lege also meine kraft meiner Dienstinstruktion gehabten Befugnisse
in Ansehung der bisher zur Herrschaft Badenweiler gehörigen Rechte von Vögisheim
zu Euer Hochfürstlichen Durchlaucht Füßen nieder. Sie geruhen damit nach
Wohlgefallen zu befehlen, und selbe, wann Sie es für gut finden, zur Landgrafschaft Sausenberg
um so mehr zu schlagen, als es sich dahin ausser den in berührten Röttelischen
Bericht angeführten Ursachen gar wohl schicket. Das Oberamt Rötteln bekommt einen
Zuwachs, die Herrschaft Badenweiler verliert etwas.« Den vollen Wortlaut dieses Briefes
bringen wir im Anhang. Er gibt zugleich einen Einblick in die damals schmalen Einkommensverhältnisse
eines Staatsdieners.1
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