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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 27
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0029
Auch der Baselstab findet sich oft
als Wasserzeichen, was auf Papiermühlen
in Basel hinweist.

Nach den ersten amtlichen Schritten, das Dörflein Vögisheim als Ganzes einer der beiden
Herrschaften zuzuteilen, dauert es noch einige Zeit, bis der Amtsschimmel nach
mehrmaligem Wiehern sich legen und der Markgraf seinen Segen dazu geben konnte.
Entgegen den ersten Vorschlägen, ganz Vögisheim an die Herrschaft Sausenberg zu geben
, ist nach einem Protokoll des Jahres 1756 der Geheimrätliche Präsident Uxküll der
Ansicht, »wegen der Nähe zu Badenweiler Vögisheim zur Herrschaft Badenweiler zu
schlagen«. Dagegen waren Geheimrat Lüdecken und Geh. Hof rat Reinhard der Meinung
, »es bei dem Bisherigen zu belassen«. Auch der Vögisheimer Stabhalter und Richter
bat 1756 in einem Brief an den Markgrafen »namens der ganzen Gemeinde Vögisheim
, es beim Bisherigen zu belassen«. Dennoch entschließt sich der Markgraf im Jahr
1782 »Serenissimi Entschluss« wie es in einer Dienstsache von Baden, Rötteln, Badenweiler
, Vögisheim, gegeben auf den 7. Oktober 1782, »heisst«, den Ort Vögisheim so
viel die Oberamtliche Jurisdiction (Gerichtsbarkeit) und Absicht auch die Landschreiberei
betrifft, ganz zum Oberamt Badenweiler zu schlagen. »Dabei sei darauf zu achten,
daß Ihr auch diesen fürstlichen Willen den Vögisheimer Untertanen gehörig bekannt
machet.« Gezeichnet J. W.

Damit endet die jahrhundertelange Teilung Vögisheims unter zwei Herrschaftsgebiete
.

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