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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 28
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0030
Anmerkung 1

Salzers Brief an den Markgrafen

Der Brief des Hofrats Johann Michael Salzer, Amtsverwesers der Herrschaft Badenweiler, an den
Markgrafen Carl Friedrich, datiert Müllheim, 24. Dezember 1755, hat folgenden Wortlaut:

...»damit man nicht etwa auf den Gedanken geraten dürfte, ich möchte aus interressierten Absichten
zu sotanen Vertrag veranlasst worden sein. Ich lege also mein Kraft meiner Dienst-Instruktion
gehabte Befugnisse in Ansehung der bisher zur Herrschaft Badenweiler gehörigen Rechte von Vö-
gisheim zu Euer Hochfürstlichen Durchlaucht Füssen nieder. Sie geruhen damit nach Wohlgefallen
zu befehlen und selbe, wann Sie es für gut finden, zur Landgrafschaft Sausenberg umso mehr zu
schlagen, als es sich dahin ausser den in berührtem Röttelischen Bericht angeführten Ursachen gar
wohl schicket. Das Oberamt Rötteln bekommt einen Zuwachs, die Herrschaft Badenweiler verliert
etwas. Doch will ich es um des daher entspringenden Nutzens willen herzlich gerne und umso Heber
dahinten lassen, je gewisser mir, dessen ungeachtet, eine solche grosse Anzahl Leute auf mein Gewissen
gebunden bleibt, die, wann für sie nach Euer Hochfürstlichen Durchlaucht Landesväterlicher
Gesinnung nach allen Gesichtspunkten treulich gesorget werden solle, gewiss einen grossen
Fleiss, schwere Arbeit und einen unüberwindlichen Eifer erfordern.

Meines geringen Orts werde ich nach dem kleinen Mass meiner Kräfte wie bisher also auch in Zukunft
neben starker Verwaltung der Justiz darauf ein grösstes Augenmerk gerichtet sein lassen, zuerst
den sittlichen Zustand der Untertanen, mittelst welchem der Verstand aufgeheitert und der Wille
zum Guten gewendet wird, als die ächte Quelle aller nutz-und möglichen Veränderung und daraus
entspringenden Wohlergehens zu besorgen, hernach auch auf die mögliche Nahrungs-Verbesserung
zu gedenken. Ich werde, wenn es mit Euer Hochfürstlichen Durchlaucht gnädiger Genehmhaltung
fernerhin geschehen kann, in der nun eingeführten Art fortfahren, und nicht nur das ganze,
sondern hauptsächlich die Teile, alle Glieder des gemeinen Volkes, Geheiratete, Ledige und besonders
die Schuljugend als den Pflanzgarten des Gemeinen Volkes mit einem scharfen, jedoch mit politischem
Aug umso genauer zu beobachten mich bemühen, je gewisser es ist, dass in dem Ganzen
nur ein wahres Wohlergehen sich befinden kann, wo die Teile desselben mit vielen Gebrechen behaftet
sind, und nicht in einem gewissen Ebenmass miteinander stehen. Diese sämdichen Umstände
müssten auf das Genaueste überdacht und daraus erst die dienlichen Mittel zur Verbesserung ebenso
erkundigt als redlich nachher in die Erfüllung gesetzt werden. Hauptsächlich wird man den liederlichen
Haushältern steuren, die Vergantungen verwehren und wo möglich die Untertanen vor dem
Vermögensverfalle, der im Verborgenen schleichenden Seuche in der menschlichen Gesellschaft,
wobei die Unschuldigen am meisten leiden, bewahren müssen. Es ist wahr! Durch die fast unzähligen
Bemühungen dieser Gattung werden die Geschäfte eines Oberbeamten und der dazu in grösserer
Anzahl als sonst nötig habender Leute auf einer Seite sehr vervielfältigt, und fallen auf der anderen
Seite doch nicht sonderlich in die Augen. Sie gehen zwar ins Grosse, sind aber desto weniger
sichtbar. Die zukünftigen Zeiten erst zeigen ihren ungemeinen Nutzen. Es ist nicht weniger wahr,
dass ich auf diese Weise gegen mein eigenes Interesse arbeite. Je mehr Konkurs-Prozesse entstehen,
je mehr Güter, so bei vermöglichen Untertanen selten geschieht, verkauft, je mehr Kontrakt-,
Tausch- und Kauf-Briefe, je mehr Schuldverschreibungen verfertigt werden: desto grösser ist, um
so gewisser mein Einkommen, da mir solcherlei Taxen, statt einer Besoldung, angewiesen sind.
Meine Einkünfte müssten also natürlicher Weise um so viel sich vermindern, je getreuer ich für die
Wohlfahrt der Untertanen wache.« ... »Es sei ferne von mir, etwas vorzuschreiben. Mir als einem
von Euer Hochfürstlichen Durchlaucht gesetzten Diener und Haushalter über die Ihnen und nicht
mir gehörigen Güter und Untertanen gebühret und treu zu sein, und all das übrige, mein Glück, die
Wohlfahrt der Meinigen, und meine Versorgung unter der Leitung des Allerhöchsten mit einer
hoffnungsvollen Gelassenheit in die gnädigen Hände eines solchen Fürsten untertänigst zu legen,
die allzuerleuchtete Augen haben, als dass sie die Rechtschaffenheit eines Dieners nicht kennen, und
die viel zu holdselig zu denken gewohnt sind, als dass sie solchen nicht wohlgesetzet — dagegen vielmehr
ihm, anstatt dessen steigende Jahre, redliche Dienste und Bemühungen mit Gnaden zu belohnen
, verschlimmert wissen sollten. Ich ersterbe in tiefster Unterwerfung.«

gez. Salzer

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