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altem Vogt, Peter Voelmy und Henny Brunner von Feldberg, der vierte Brief, vor Vogt
und Richtern zu Ougkheym (Auggen) gegeben und von Heinrich von Neuenfels besiegelt
, enthält die Kundschaften von Henny Hanwartt, Cunrat Sütterlin, Bertzschi Heczel
(Hetzel) und Hans Pfifferlin.
In dem Streit geht es darum, daß der beklagte Thoman von Bollschweil einen Bammert
(Bannwart, Rebhüter) stellen und entlohnen solle, wenn die Trauben reifen, »alsbald der
Win anfienge weich werden, wenn es umb die zit käme«.
In dem Urteil, das von Heinrich von Neuenfels, Hanns von Liechtenfels, Hans von
Wihswihr (Weisweil), Hanns von Bolsenheyn, Franz von Crozingen (Krozingen),
Hamman von Tottnow (Todtnau), Hanns Vogt von Bernigen und Hans Küng der ältere
von Breisach gesprochen wurde, heißt es, daß mit der Kundschaft der 14 ehrbaren Mannen
die Vögisheimer ihre Forderung und ihr Herkommen (wie es bisher üblich gewesen
ist) vorgebracht hätten und »des zu recht genug ist«. Thomann von Bollschweil soll sie
deshalb des Bannwarten wegen bei ihrem Herkommen belassen. Dafür soll der Bannwart
»ihm von des Bannes wegen gewärtig sein, wie von alters her«.
1522. Eine weitere Urkunde aus dem Jahre 1522 im Gemeindearchiv, von der eine Abschrift
vorhanden ist, handelt von einem Verkauf von Grund und Boden, Zinsen usw.
Die Verkaufsurkunde, die einen Besitz des Klosters Klingental in Klein-Basel ausweist,
hat folgenden Wortlaut: »Elisabeth von Tegernau, genannt zu Rhein, Capitelsfrau des
Gotteshauses Clingenthal in mindern Basel, verkauft mit Wissen und Willen von Äbtissin
und Kapitel an Vogt und Geschworene des Dorfes Vögisheim, Auggener Kirchgangs
, unter der Markgrafschaft Rötteln gelegen, wegen des Dorfes und der Ganzen Gemeinde
daselbst ihre vier Teile an Gütern, Stücken, Zinsen, Nutzungen und allem, was
ihr im Dorf und Bann zu Vögisheim oder zu Auggen und Müllheim bisher gehörte, woran
das Dorf und die Einwohner zu Vögisheim selbst den fünften Teil haben, es sei an Äk-
kern, Wäldern, Matten, Hölzern, Korn-, Roggen-, Hühner-, Wein oder Pfennigzinsen,
auch den Bannwein daselbst samt allen Forderungen, Besitzungen, rechtsamen Gelegenheiten
, Begriffen, Zugehörden, Nutzungen, Niehsungen und Gerechtigkeiten, wie sie
von der edlen Frau Barbara von Tegernau geb. zu Rhein, ihrer Mutter, an sie gekommen
sind, um 40 Gulden rheinisch in Münze, den Gulden zu 1 lb 5ß guter Basler Pfennig gemünzter
Stebler gerechnet.«
1576. In einer dritten alten Urkunde aus dem Jahr 1576 geht es um die Beglaubigung
eines Vertrages zwischen Vögisheim und Zizingen. Diese Beglaubigung geschah auf Bitten
des Vogts Matthis Walch zu Vögisheim durch Hans Cunrat von Ulm, »fürstlich
markgräflicher badenischer Rat und Landvogt zu Rötteln«. Der am »Mittwoch in den
Pfingstfeiertagen« zustande gekommene Vertrag schlichtet einen Streit wegen eines Gartens
in Zizingen »unter Jacob Meyers selig Haus, heisst in der gart«. Nach der Schlichtung
durch Friedle Wolffeisen, Vogt zu Eggenheim (Eggenen), und Wendly Brunner,
Vogt zu Veldtberg, auf Veranlassung der Markgräflichen Amtsleute, müssen die Vögisheimer
»mit all ihrem Vieh vierzehn Tage vor St. Jörgentag von dem Gut (in Zizingen)
fahren und dürfen erst an St. Michelstag Vieh und Rosse wieder dahin bringen, es sei
Obst oder anderes darauf. Strafe für jede Übertretung: 5 lb an den Markgrafen und an
beide Parteien je 1 lb.«
Klosterbesitz in Vögisheim
Wie aus der ältesten der zitierten Urkunden hervorgeht, hatte das Kloster Klingenthal1J
in Klein-Basel schon in früher Zeit in Vögisheim ein Hof gut und Grundbesitz.
Dasselbe gilt für das Kloster St. Peter, St. Blasien, das Domstift Basel zu Arlesheim, das
Gotteshaus Lützel im Sundgau und die Herren von Staufen, die schon um 1453 und früher
in Vögisheim begütert waren. Nach ihrem Aussterben im Jahr 1602 kam ihr Besitz in
Vögisheim 1738 durch Kauf an das Kloster St. Blasien.
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