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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 34
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0036
tel = 288 Ruthen. 1 Ruthe etwa 9 Quadratmeter). Nach einem Brief des Abts Mauritius
von St. Blasien vom 15. März 1794 soll dieses Meyergut nach dem Meistgebot auf sechs
Jahre verpachtet werden gegen »einen jährlichen Bestandzins an Geld«. Nach besonders
ergangenen Bedingungen soll unter anderem »die ganze Bürgerschaft oder wenigstens
sämtliche Bestandnehmer (Pächter) in Rücksicht des Bestandzinses sich samt und sonders
als Bürge und Zahler untereinander verbinden und obrigkeitliche Versicherung
schaffen. Ferner sind den Bestandnehmern »billige Bedingnisse zu setzen, wie sie die Bestandsfelder
in wirtschaftlichem Bau und Düngung unterhalten sollen. Auch ist darauf
zu achten, dass die Grenzen der Grundstücke 'ohngeschränkt' erhalten werden. Es wird
erlaubt, einen vertrauten Mann gegen eine dem Rentamt billig erscheinende Belohnung
zur pflichtgemässen Aufsicht anzustellen.«

Nach einem Bericht des Rentamts Staufen aus dem Jahr 1794 ist das ganze herrschaftliche
St. Blasische Vögisheimer Meyergut in 16 Abteilungen eingeteilt. Oberamtmann
Geheimrat Groos, Müllheim, hält in einem Protokoll fest, daß »zur allseitigen Zufriedenheit
« die oben erwähnte Verpachtung des Meyergutes »nach dem Meistgebot auf
sechs Jahre bestandsweis dahinbelassen worden« sei. Der Ertrag hat sich auf 650 Gulden
belaufen. »Abzüge für Unterhaltung eines Stieres, eines Abrechners und Unterschaffners
, Schätzung und Steuer insgesamt 192,—, reiner Ertrag 458,— Gulden.«

Die genaue Größe des St. Blasischen Lehengutes zu Vögisheim ist selbst dem Lehensherrn
nicht genau bekannt gewesen. Wohl geht aus einem Schreiben des Amtsverwesers
Salzer von Müllheim an den Markgrafen hervor, daß »die Herrschaft zu Staufen und dermalen
der Prälat von St. Blasien ein ohngefähr 80 Jucherten bestehendes Lehensgut zu
Vögisheim, halb unter hiesige (Herrschaft Baden weiler) und halb unter Röttier Jurisdiction
gehörig, besitzet, das von Zeit zu Zeit an die dasigen Untertanen verlehnet worden
«.

Nach einem Berain über den Hof zu Vögisheim aus dem Jahr 1670 teilt Oberamtmann
Hans Georg von Merkelbach - (Merkelbach war von 1653 bis 1680 Oberamtmann der
Herrschaft Badenweiler. Nachdem die Burg von Badenweiler von den Franzosen niedergebrannt
worden war, wohnte er seit 1679 in Sulzburg.) - von der Herrschaft Badenweiler
mit, daß Äcker im Rappenfeld, Rießfeld, vor dem Wald und Matten sowie Holz,
die zu dem Hofgut gehören, »aus Mangel der Anstösser weder bei vorgehender noch
letztmaliger Erhebung gefunden« worden seien.

Zusammenarbeit zwischen Badenweiler und Rötteln

Aus einem Schreiben des Oberamtmanns Salzer von der Herrschaft Badenweiler vom
17. Januar 1754 in Sachen des Staufener Gutes auf Vögisheimer Gemarkung an das Oberamt
in Lörrach geht hervor, daß beide Ämter nachbarlich zusammenarbeiteten. Der
Brief Salzers ist gerichtet an: »Den Reichsfrey Hochwohlgeborenen auch Hochedelge-
borenen und Hochgelehrten Herrn Gustav Magno von Wallbrunn, auch Herrn Joseph
Süss, Hochfürstlich Baaden-Durlachischer Landvogt und Hof rat, auch Landschreiber
der Landgrafschaft Sausenberg und Herrschaft Rötteln. Meinen insonders hochgeehrtesten
Herren Nachbarn in Lörrach«. Darunter ist das Siegel der Herrschaft Badenweiler,
wie es als Wappen über dem Portal des alten Müllheimer Landratsamtes (heute Forstamt
) zu sehen ist.

In dem Brief an Wallbrunn teilt Salzer mit, daß der Bestand (die Pacht) des der Herrschaft
Staufen zustehenden Gutes auf der Vögisheimer Gemarkung bis Ostern zu Ende
gehe und ob die beiden Oberämter Sausenburg-Rötteln und Badenweiler wegen des
»fernen Bestandes« (weitere Verpachtung) »miteinander freundschaftlich communicie-
ren« sollen oder ob das Oberamt Badenweiler »der Nähe halber in beider Namen das
Nötige besorge«.

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