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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 38
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0040
rer lieben Frauen Lichtmeßtag bezahlen und ohne alles unseren Kasten entrichten benamentlichen
ein Pfund zehn Schilling Stäbler, item er und seine Erben männlichen Stammes
und Namens sollen auch schuldig sein und verbunden sein, als bestellte Förster gut
Sorg und Acht auf unseres dabei habenden Wald zu haben, daß uns kein Schaden darinnen
widerfahre, und so sie jemandes der finden, uns schädlich zu sein in Erfahrung bringen
, dieselbe der Gebühr nach abgestraft zu werden, bei ihrem Gut Treuen an Eidstatt
der Obrigkeit anzuzeigen, wie dann er Hans Jakob Koger für sich und seine obgemelte
Erben solches zu erstatten und alles fleißig mag zu geloben und zugesagt gelobt und versprochen
____

Dessen zu mehreren Urkund und glaubwürdiger Bezeugung haben wir unseren Abtei-
und Convent Insigel ordentlich an diesen Brief herrucken lassen, der gegeben ist in unserem
Hof zu Basel den 17. Monatstag July im Jahr nach Christi Geburt Ein Tausendsiebenhundert
und Siebenzehn.

Daß Hans Jakob Koger der Bürger zu Vögisheim im 65. Jahr seines Alters den 9. Juni a.
c. allda selig gestorben und hierauf ehrlich allhier begraben worden sei, auch außer zweien
Töchtern nur einen einzigen Sohn hinterlassen habe, wird hiemit fide Pastorali (vom
Pfarrer beglaubigt) bezeuget. Auggen den 23. Juni 1759, J. G. Sievert Past. 1, Bernhard
Dörflinger Stabhalter.«

Der Sohn gleichen Namens, Hans Jacob Koger, wurde mit dem Lehen erblich belehnt
.

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Das Dorf im Wiesengrund


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