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Der Erbauer der »Alten Post* in Müllheim und das Kloster Lützel
Nachdem Georg Adolf Friedrich Heidenreich anfangs, neben anderen, Pächter eines
Teils der Klostergüter gewesen war, erhielt er 1734 die bis dahin in Neuenburg gewesene
Schaffnei als Lehen auf mehrere Jahre. Heidenreich war Inhaber des Nachrichtendienstes
(Scharfrichteramtes) und der Reichsposthalterei. 1745 erhielt er vom Lützeler Abt
die Einwilligung, auf drei Jucherten von den Bygerten (Beigärten) ein Haus zu bauen,
wozu er die Steine von den Klosterruinen nahm. Das Haus war die Post an der alten
Landstraße (heute Bundesstraße 3). Von diesem Haus hatte Heidenreich »als Erblehen«
noch einen besonderen Bodenzins an das Kloster Lützel zu entrichten. 1770 überließ das
Gotteshaus Lützel dem Posthalter und seinen Mitbesitzern die Güter des Klosters
Rheintal, wie das Kloster auf den Müllheimer Matten genannt wurde; als Erblehen.
Noch Anfang 1789 schloß Posthalter Heidenreich einen neuen Erblehenvertrag mit Lützel
bei einer jährlichen Bezahlung von 1200 Livres oder 50 Louisdor. Am 25. August
aber desselben Jahres fand sich bei Heidenreich Pater Jean Baptiste Etienne, Probst zu
Schlierbach, als Bevollmächtigter von Lützel ein, um wegen des von Heidenreich schon
früher wiederholt beantragten Verkaufs zu unterhandeln. Der Verkauf kam am gleichen
Tag zustande um 36000 Livres französischer Währung. Dem Käufer mußte sehr daran
gelegen sein, durch sofortige Bezahlung des Kauf Schillings sich des Kaufs zu versichern.
Wie der Müllheimer Chronist Sievert bemerkt, seien allerlei sagenhafte Einzelheiten erzählt
worden von dem Ritt, den der Posthalter in jenen Tagen nach Basel machte, um das
Geld dem dortigen Lützel-Schaffner zu übergeben. Anzumerken wäre noch, daß die
Wässerungseinrichtungen für das Müllheimer Mattfeld einst von dem Kloster Rheintal
angelegt und verbessert worden sind. Auch zahlreiche Häuser und Gehöfte in Müllheim
waren dem Kloster Rheintal zinspflichtig gewesen. Die Chronik nennt folgende Namen:
Ritzentaler, Eckerlin, Jakoby, Klett, Kurz, Kuny, Sieglin, Fischer, Hartmann, Pfunder,
Kraus zum Rössli, Heim, Scholer, Noll, Willin, Heim, Eckerlin, Herter, Fribolin,
Kaufmann, Maier, Stiefvater, Meier, Engler zum Ochsen, Ulmer, Kallmann:
Die Güter des Fürstlichen Stifts St. Blasien zu Vögisheim im einzelnen.
Bereinigung und Erneuerung im Jahr 1783.
Im Jahr 1783 kommt unter dem Renovator Carl August Gyßer (Gyßer war ein Freund
J. P. Hebels) der Herrschaft Badenweiler eine Bereinigung und Erneuerung der »dem
Fürstlichen Stift St. Blasien auf dem Schwarzwald, als dermaligen Inhaber der Herrschaft
Staufen zuständige zu gedachter Herrschaft gehörige eigentümliche Güter und
Boden-Zinse« zustande. In jener Zeit war Hofrat Emanuel Groos Oberamtsverweser
der Herrschaft Badenweiler. Groos teilt auf Ansuchen des Fürsten und Abts Martinus
von St. Blasien (siehe Briefkopf-Foto) und »als dermaliger Pfandschafts-Inhaber der
Herrschaft Staufen« mit, daß mit landesherrlicher Erlaubnis eine neuerliche Beschreibung
der Herrschaft Staufen eigentümlich gehörenden Güter »Vögisheimer-, zum Teil
auch Auggener und Müllheimer Banns« vorgenommen worden sei. Neben dem erwähnten
Renovator Gyßer wirkten dabei mit Stabhalter Balzer Leininger von Vögisheim, Mathias
Bürgin als »geschworener Marcher allda« und Friedrich Stecher als »besonders beeidigter
Bereinigungsrichter« und Bürger zu Vögisheim. Die Bereinigung und Erneuerung
hat nach Anleitung des letzten Bereins vom Jahr 1670 stattgefunden. Aus der neuerlichen
Bereinigung erfahren wir Einzelheiten über das der Herrschaft Staufen zuständige
Hof gut zu Vögisheim. Es handelt sich um die folgenden eigentümlichen Güter:
»Acker in der Rappen-Zelg
Nr. 1 7 Jucherten beim Rappen-Weg, strecken landauf und ab, landauf an das Hohl-
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