Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 46
(PDF, 33 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0048
Friedrich Schneider von Auggen
Friedrich Kuhnin
St. Blasisches Erblehen-Gut
Georg Hurst

Georg Wenger von Niederweiler

Johann Georg Sütterlin zu Müllheim

Johann Georg Heller zu Zizingen

Johann Jakob Koger

Jakob Gugelmeier zu Auggen

Leonhard Klor zu Zizingen

Wilhelm Gisin

Bartlin Weber

Hanhards Witwe

Johannes Heller

Michel Hanauer

ein Stück Gut, so von der Herrschaft Staufen dermalen benutzt

Namen von Gewannen

Hohl-Gäßle und das sogen. Hüpf-Pfädlein
Neuenburger Weg, jetzt Rappenweg genannt
Neu-Matten, jetzt Winkelmatten genannt
Löwen-Acker

Ried-Mättle, Müllheimer Banns
Homberg-Gasse

im Sauren, jetzt Reben im Grabenstück genannt

Im Rieß bei den Zizinger Matten

Kirch-Pfad

Josen-Gasse

Zizinger Matten

Kelen Brunnen, eigentlich im gelben Brunnen, sonst aber auch im Gebert oder auf dem
Rain genannt
Krottenstollen usw.

An Stelle Naturalien Geld
Auch Rötteln-Sausenburg erneuert den Berain.

In einem Berain und dessen Erneuerung im Jahr 1784 geht es um die der Fürstlich
Geistlichen Verwaltung Rötteln in den Orten Auggen und Vögisheim angehörigen Kirchenzinse
, also um die Besitzer von Zinsgütern »ob dem Bächlein«, die der Herrschaft
Rötteln-Sausenberg Untertan sind. Nach einem Dekret des Markgrafen Carl Friedrich,
erlassen an das Oberamt und die Geistliche Verwaltung Rötteln am 9. Oktober 1765,
und einem Dekret vom 1. Juli 1767 wurden für die »in der Landgrafschaft Sausenberg
und Herrschaft Rötteln jährlich fallenden Bodenzinse« zur Erneuerung über ein jedes
Ort und dessen Bann ein besonderer Berain verfertigt. Nach diesem Berain soll die bisherige
Abgabe in Naturalien »von nun an und künftig, weil nicht wohl praktikabel ist«,
durch die Entrichtung in Geld ersetzt werden, und zwar nach folgender Berechnung:
Für 1 Huhn 5 Schilling, ein Ei 3 Kreuzer, eine Gans 8 Schilling 4 Kreuzer, ein Maß öl 12
Schilling 6 Kreuzer, ein Pfund Werk 1 Pfund oder 20 Schilling und ein Viertel oder zwölf
Becher Nuß 10 Schilling.

46


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0048