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Nr. 43 Johannes 1/2 landauf, Elisabetha 1/2 landab
Eine und Einehalb Jucherten oder 432 Ruthen in der Großmatten, strecken zu Rhein
und Wald, landauf Jos. Muser landab an Waldweg.
Nr. 45 Johannes 1/2 landauf, Elisabetha 1/2 landab
Eine Halbe Juchert oder 154 Ruthen Matten beim Zizinger Hof, Strecken zu Rhein und
Wald, landauf eine Anwanden, landab Franz Thomen, Richter.
Nr. 45 ferner Johannes 1/2 gegen Rhein, Elisabetha 1/2 gegen Wald
Ein und Drei Quart Viertel Hanfland oder 124 Ruthen bei dem Zizinger Hof, Strecken
landauf und ab, gegen Rhein ein Anwander, gegen Wald Johannes Zöllin und Jos. Muser
.
Nr. 36 Johannes 1/2 landauf, Elisabetha 1/2 landab
Drei Quart Viertel im Krottenstollen oder 53 Ruthen Reben strecken zu Rhein und
Wald, landauf den Allmend-Weg, landab Franz Thomen, Richter.
Die nunmehrigen Besitzer haben versprochen, »die bedingnisse getreulich zu erfüllen
und das Gut in baulichem Stand und Ehren zu erhalten«. Es wurde festgesetzt, daß der
Sohn Johannes Schmaker, »Träger des ganzen Zinses sein und denselbigen aus seiner
Hand alljährlich auf die Verfallzeit in guter sauberer War unweigerlich an Behörde hefern
solle«. Die Urkunde wurde von Johannes und Elisabetha Schmaker eigenhändig unterschrieben
und bestätigt durch den verpflichtenden Teilungscommissarius Haupt und
Vogt Jacob Heidenreich. Zudem wurde die Vermögens-Ubergabe des alten Schmaker
durch den »Hochfürstlich Markgräflich Badischen Hofrat und Oberamtsverweser der
Herrschaft Badenweiler G. Wielandt« bezeugt.
Einige Jahre später ist in einem Schreiben des Oberamts Rötteln zu Lörrach an den
Burgvogt Hoyer zu Müllheim vom Februar 1788 wiederum die Rede vom Zizinger Hofgut
. Nach diesen Schreiben will der bisherige Besitzer Georg Gugelmeier seine Zizinger
Güter verkaufen. Die Lörracher Behörde teilt Hoyer mit, daß sie den Vorgesetzten in
Auggen die Weisung gegeben habe, auf »die vorgeschlagene Art die Steigerung in Vögis-
heim gemeinschaftlich zu besorgen und sich also zur Versteigerung dahin begeben sollen
«. Auch soll der Verkauf dieses Hofgutes, der den »25. dieses und den 3. künftigen
Monats vor sich gehen wird«, gehörig bekannt gemacht werden.
Die zum Verkauf ausgesetzten Güter des Georg Gugelmeier von Zizingen bestehen in
folgendem: »Zwei Häuser nebst einer Scheune zu 8 Stück Vieh, auch ungefähr 1 Juchert
Baum- und Grasgarten, ungefähr 16 Juchert Acker, 5 Jucherten Matten und 1 1/2 Jucherten
Reben«. Diese Güter gehören zu dem sogenannten Zizinger Hofgut, »wovon
jährlich 18 Sester Roggen und 24 Sester Haber Zins zu liefern sind, teils dem fürstlichen
Haus Heitersheim, teils Präsenz Neuenburg und teils den Blankenhorn'schen Erben in
Müllheim.
Sodann eigene zinsfreie Güter: 1 Haus, Scheune und Stallung, auch ungefähr 1/2
Zweitel Grasgarten, 1 1/2 Juchert Acker, 1/2 Juchert Matten, 1/2 Viertel Reben«.
Die Ankündigung der Versteigerung des Hofgutes ergeht an die Vorgesetzten zu
Müllheim, Vögisheim, Badenweiler, Britzingen, Hügelheim, Buggingen und Seefelden,
Wolfenweiler, Schallstadt, Mengen, Tiengen, Opfingen, also an die der Herrschaft Badenweiler
zugehörigen Gemeinden.
Das Gut soll an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Wegen der im Aug-
gener Bann gelegenen Liegenschaften soll auch in Auggen der Tag der Versteigerung bekanntgemacht
werden. Nach einem Schreiben des Oberamts Müllheim vom 19. Februar
1788 ist die Versteigerung auf den 25. Februar vormittags 9 Uhr festgesetzt. Für Auggen
ist die Versteigerung am 3. März vorgesehen. Folgende Vögte und Stabhalter in den einzelnen
Gemeinden werden in diesem Zusammenhang genannt: In Buggingen Vogt Engler
, Seefelden Vogt Längin, Gallenweiler Untervogt Schaub, Oberweiler Vogt G.
Schmidt, Dattingen Vogt Kaltenbach, Laufen Vogt Herrmann, Sulzburg Stabhalter
Meyer, Ballrechten Vogt Josef Kiefer, Schallstadt Vogt Kayser, Wolfenweiler Vogt Kay-
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