http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0055
ten 1 Viertel Acker und Reben bestehender Bezirk, welcher dem Stift Murbach zehntbar
ist. Auch muß diesem Stift jährlich als Zins vom Großen Zehnten oder Vorzehnten geliefert
werden, wovon die Geistliche Verwaltung 3/4 und das Bistum Constanz 1/4 erhält 4
Malter Weizen, 4 Malter Roggen, 4 Malter Haber, c) auch die Niclausen-Pfrühd hat jährlich
3 Malter Roggen zu fordern, d) Von dem St. Johannser Bann, der in einem großen
Distrikt Acker und Reben besteht, gehört der Zehnte der Komtur ei Villingen.
Der Kleine- und Heuzehnte steht der Geistlichen Verwaltung, und der Noval-, Neubruch
- und Erdäpfel-Zehnte steht der Burgvogtei Badenweiler ganz allein zu. Der Heuzehnte
im ganzen Müllheimer Bann gehört der Herrschaft, und zwar der Geistlichen
Verwaltung Badenweiler.
Beschrieben werden die der Herrschaft privat zuständigen Zehnten, welche alljährlich
in Geld bezogen werden. Dazu gehört der der Geistlichen Verwaltung Müllheim zustehende
Blutzehnte. Die Geistliche Verwaltung Badenweiler hat bisher im Ort Müllheim
den Spanferkle-Zehnten bezogen, nun wird gewöhnlich für jedes zehnte Milch-
Schweinle in Reichswährung 1 Gulden bezahlt.
Nach einem unterm 1. Dezember 1716 ergangenen fürstlichen Befehl soll in denjenigen
Orten, in welchen der Herrschaft der Große- und Kleine Zehnte gebührt, auch der
Erdäpfelzehnte eingezogen werden. In der Herrschaft Badenweiler hat diese nur in drei
Orten den Großen- und Kleinen, mithin auch den Erdäpfelzehnten zu beziehen, und
zwar in Müllheim, Mengen und Schallstadt. Dabei wird der Zehnte in Geld verrechnet.
Im ganzen Bann Müllheim gehört der Hanfzehnte unter den Kleinen Zehnten der Geistlichen
Verwaltung Müllheim »oder vielmehr der Herrschaft«. Nach alter Observanz
wird von einem Sester ausgesäten Samens zwei Malter gehechelter Hanf und vier Malter
Zöcklen oder Werk für den Zehnten gegeben. Von sämtlichen Matten Müllheimer Banns
gehört der Heuzehnte der Herrschaft. In dem Bezirk außerhalb der Landstraße wird solcher
in natura eingezogen. Innerhalb der Landstraße aber wird schon seit 1688 der Zehnte
in Geld bezogen, von der Jüchen werden jährlich bezahlt 2 Gulden 6 Kreuzer. Johannes
Fischer von Müllheim (wohl der Wirt zum »Kreuz«) hat nach einem Decret von 1772
von drei 2/3 Viertel Garten bei dem Haus an der Landstraße jährlich 1 Gulden als Zehnten
zu bezahlen. Die Gemeinde Müllheim hat »hinter dem Schweighof zwischen den
St. Blasien nach einem alten Stich (Verlag Herder, Freiburg)
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